14.07.08 Mittlerweile besitzen die Handys auch die Möglichkeit als
Navigationsgeräte gebraucht zu werden. Allerdings gilt laut Bußgeldkatalog nur
die Handynutzung im Fahrzeug als verboten. So dachte wohl auch ein Autofahrer
und legt Widerspruch gegen sein Bußgeldbescheid ein.
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Nach einem Beschluss des Oberlandesgerichts Köln vom 30.06.2008 (Az. 81 Ss-OWi
49/08) ist die Benutzung eines Mobiltelefons am Steuer auch dann untersagt,
wenn der Autofahrer die eingebaute Navigationsfunktion des Gerätes nutzen
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will. Der 1. Strafsenat ließ die Rechtsbeschwerde eines Autofahrers nicht zur
Entscheidung zu, der durch das Amtsgericht Bonn wegen der Handynutzung zu
einer Geldbuße von 70,- Euro verurteilt worden war.
Auch mit dieser Einlassung hielt der Strafsenat einen Verstoß gegen die
Vorschrift des § 23 Abs. 1 a der Straßenverkehrsordnung für gegeben. Danach
ist die Benutzung eines Mobiltelefons während der Fahrt untersagt, wenn der
Fahrer das Gerät hierfür aufnimmt oder hält. Der Begriff der Benutzung
schließt nach Meinung des Gerichts sämtliche Bedienfunktionen ein, umfasst
also nicht nur das Telefonieren, sondern auch andere Formen der Nutzung.
Unter Hinweis auf die Rechtsprechung weiterer Oberlandesgerichte hält der
Senat die Handynutzung am Steuer aber auch dann für unzulässig, wenn die
vielfältigen Möglichkeiten zur Speicherung, Verarbeitung und Darstellung von
Daten genutzt werden, die von Geräten neuerer Bauart zur Verfügung gestellt
werden. Es sei lediglich erforderlich, dass es sich bei dem Gerät überhaupt
(oder jedenfalls auch) um ein Mobiltelefon handelt, womit etwa auch
Smartphones bzw. Handhelds mit Telefonfunktion erfasst werden.
Der Verbotstatbestand werde etwa auch dann erfüllt, wenn das Gerät nur zum
Lesen einer gespeicherten Notiz, einer Telefonnummer oder der Uhrzeit auf dem
Display aufgenommen oder als Diktiergerät genutzt werde. Anders könne es bei
"reiner Ortsverlagerung" des Mobiltelefons im Auto sein, was keinen konkreten
Bezug zu einer der bestimmten Bedienfunktion habe. Die Nutzung als
Navigationshilfe beinhalte aber im weiteren Sinne einen Datenabruf und damit
eine Kommunikation im weiteren Sinne. Der Autofahrer nehme das Gerät in die
Hand, werde mental abgelenkt und könne die Hände vorübergehend nicht am Steuer
halten.