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Verkehrsministerium gibt Handybenutzung in Flugzeugen frei

  • 10.03.08 Bislang war die Handynutzung im Flugbetrieb den Fluggesellschaften generell per Gesetz untersagt, nun gibt es aber vom Bundesverkehrsministerium ein einlenken. Das Ministerium hat die Regelungen zum Betrieb elektronischer Geräte in Flugzeugen aktualisiert und schafft damit erstmals die Möglichkeit, Mobiltelefone zu benutzen.

    Grundsätzlich bleibt der Betrieb von Mobiltelefonen in Flugzeugen verboten. Die Verordnung lässt jedoch Ausnahmen zu, sofern die Fluggesellschaften dafür die technischen Voraussetzungen schaffen. Im Flugzeug muss dann eine Umschaltstation eingebaut sein, wie z.B. das von der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA) zugelassene OnAir System. Der Flugzeughersteller muss die Unbedenklichkeit des Betriebs von Mobiltelefonen bescheinigen.

    Die neue LuftEBV erlaubt erstmals den Betrieb von Laptops mit WLAN-Internetverbindung während des Fluges. Diese Geräte haben eine Sendeleistung von unter 100 Milliwatt. Dafür muss im Flugzeug ein so genannter

    Hotspot installiert sein. Der Betrieb von nicht absichtlich sendenden Geräten wie z.B. ipods, Gameboys und Digital-Filmkameras ist im Reiseflug unbedenklich.


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