EU-Finanzkommissarin: EU wirft Apple unfairen Wettbewerb bei Musik Apps vor

• 30.04.21 Spotify hatte sich vor 2 Jahren an die EU-Kommission gewandt, weil sich Spotify bei den Musik Apps benachteiligt sah. Nun sieht die Europäische Kommission den Vorwurf gerechtfertigt. Die Behörde ist zu dem vorläufigen Ergebnis gekommen ist, dass Apple seine marktbeherrschende Stellung im Bereich des Vertriebs von Musikstreaming-Apps über seinen "App Store" missbraucht und dadurch den Wettbewerb auf dem Musikstreaming-Markt verfälscht hat.

EU-Finanzkommissarin: EU wirft Apple unfairen Wettbewerb bei Musik Apps vor

Die Kommission kritisiert vor allem, dass Entwickler von Musikstreaming-Apps das Apple-eigene System für In-App-Käufe nutzen müssen, um ihre Apps über den App-Store von Apple zu vertreiben. Ferner befürchtet die Kommission, dass Apple die App-Entwickler durch bestimmte Beschränkungen daran hindert, Nutzer von iPhones und iPads über kostengünstigere Bezugsmöglichkeiten zu informieren.

EU-Finanzkommissarin: EU wirft Apple unfairen Wettbewerb bei Musik Apps vor
EU-Finanzkommissarin: EU wirft Apple unfairen Wettbewerb
bei Musik Apps vor -Bild: pixabay.com

Die Mitteilung der Beschwerdepunkte, die Apple nunmehr zugestellt wurde, bezieht sich auf die Anwendung dieser Regeln auf alle Musikstreaming-Apps, die mit der Apple-eigenen Streaming-App "Apple Music" im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) im Wettbewerb stehen. Das Verfahren wurde durch eine Beschwerde von Spotify angestossen.

Die für Wettbewerbspolitik zuständige Exekutiv-Vizepräsidentin der Kommission Margrethe Vestager erklärte dazu: "App-Stores spielen in der digitalen Wirtschaft von heute eine wichtige Rolle. Wir können mittlerweile über Apps Einkäufe tätigen und auf Nachrichten, Musik oder Filme zugreifen, anstatt zu diesem Zweck auf die entsprechenden Websites zu gehen. Im Rahmen unserer Untersuchung sind wir zu dem vorläufigen Ergebnis gelangt, dass Apple für Nutzer von iPhones und iPads, die über den App Store darauf zugreifen, ein Torwächter ist. Ausserdem steht das Unternehmen mit Apple Music mit anderen Musikstreaming-Anbietern im Wettbewerb. Durch die Festlegung strenger Regeln für den App Store, die für konkurrierende Musikstreaming-Dienste nachteilig sind, nimmt Apple den Nutzern die Möglichkeit, sich für günstigere Streaming-Angebote zu entscheiden, und verfälscht den Wettbewerb. Dies geschieht durch hohe Provisionen, die Apple bei jeder Transaktion im App Store von Konkurrenten erhebt. Ausserdem verbietet Apple ihnen, ihre Kunden über andere Kaufmöglichkeiten zu informieren.".

Apple hat eine marktbeherrschende Stellung

Die Kommission ist zu dem vorläufigen Ergebnis gekommen, dass Apple eine marktbeherrschende Stellung im Bereich des Vertriebs von Musikstreaming-Apps über seinen App Store innehat. Für App-Entwickler ist der App Store das einzige Zugangstor zu Verbrauchern, die intelligente Mobilgeräte von Apple mit dem Apple-Betriebssystem iOS nutzen. Die Geräte und die Systemsoftware von Apple bilden ein "geschlossenes Ökosystem", in dem Apple alle Aspekte der Nutzererfahrung für iPhones und iPads steuert.

Der App Store von Apple ist Teil dieses Ökosystems und der einzige Store für Software-Anwendungen, über den Nutzer Apps für ihr iPhone oder iPad herunterladen können. Im Rahmen ihrer Untersuchung stellte die Kommission fest, dass die Nutzer von Apple-Geräten dieser Marke sehr treu bleiben und nicht so leicht zu einer anderen Marke wechseln. Daher müssen Entwickler, die Software-Anwendungen für iOS-Nutzer anbieten wollen, ihre Apps über den App Store vertreiben und dabei die obligatorischen und nicht verhandelbaren Regeln von Apple einhalten.

Die Kommission ist der vorläufigen Auffassung, dass die Vorschriften von Apple den Wettbewerb auf dem Markt für Musikstreaming-Dienste verfälschen, indem sie die Kosten für konkurrierende Entwickler von Musikstreaming-Apps erhöhen. Dies wiederum führt dazu, dass die Verbraucher für ihre In-App-Musikabonnements auf Apple-Geräten höhere Preise bezahlen müssen. Darüber hinaus fungiert Apple bei allen In-App-Käufen als Vermittler und übernimmt die Abrechnung sowie die damit verbundene Kommunikation für seine Wettbewerber.

Sollten sich die Bedenken der Kommission bestätigen, würde ein Verstoss gegen Artikel 102 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) vorliegen, nach dem der Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung verboten ist.

Hintergrund und Verfahren

Artikel 102 AEUV verbietet die missbräuchliche Ausnutzung einer beherrschenden Stellung. Wie diese Bestimmungen umzusetzen sind, ist in der EU-Kartellverordnung (Verordnung Nr. 1/2003 des Rates) festgelegt, die auch von den Wettbewerbsbehörden der Mitgliedstaaten angewendet werden kann.

EU-Finanzkommissarin: Öffentliche Warnung vor Diensten wie Apple Pay und Google Pay

Immer mehr Bürger bezahlen kontaktlos, um möglichst wenig Kontakt mit infizierten Flächen im Alltag zu haben. Nun fordert die EU-Finanzkommissarin Mairead McGuinness eine schärfere Regulierung von Finanzdienstleistern wie Apple Pay und Google Pay. Beide Dienste kommen dabei aus den USA. Mit Alipay gibt es einen chinesischen Anbieter in Europa.

Apple Pay mit dem Smartphone
Bezahlen mit dem Smartphone wird einfacher -Bild: pixabay.com

Die genannten Dienste kommen dabei nicht aus Europa und unterliegen daher auch nicht der europäischen Finanzkontrolle. Hier finden grenzüberschreitende, bargeldlose Zahlungen in- oder ausserhalb der EU statt, so die EU-Finanzkommissarin.

Revolution im Zahlungsverkehr

Die Kommissarin spricht bei den digitalen Diensten von einer "Revolution im Zahlungsverkehr". Dabei geht es dann auch immer um die Regulierung- und Aufsicht. Wenn deutsche Zahlungsnutzer Probleme bei der Transaktion haben, werden diese dann sicherlich nicht in den USA oder China klagen.

Kontaktloses Bezahlen: Während Corona wird kontaktloses Bezahlen beliebter

Immerhin bezahlen 26 Prozent der Bürger sogar regelmässig kontaktlos mehrmals pro Woche. Aber auch die kontaktlose Bezahlung mit dem Smartphone oder der Smartwatch, wie sie unter anderem Dienste wie Apple Pay oder Google Pay ermöglichen, sind beliebt. 33 Prozent haben im selben Zeitraum mindestens einmal auf diese Weise bezahlt, 16 Prozent nutzen Smartphone oder Smartwatch regelmässig mehrmals pro Woche zum Bezahlen, so dass Ergebnis eine Umfrage des Branchenverbandes Bitkom.

"Digitale Bezahlverfahren sind nicht nur in der Pandemie eine sinnvolle Ergänzung zum Bargeld. Gerade das Smartphone eignet sich ideal zum Bezahlen: Wir haben es immer dabei und dank biometrischer Schutzmechanismen wie etwa dem Fingerabdruckscan ist es auch besonders sicher", sagt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder.

Auch die EU-Kommission spricht sich in der gerade veröffentlichten "Retail Payments Strategy" für die Förderung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs aus und will die Notwendigkeit regulatorischer Schritte prüfen.

Zunehmende Verbreitung findet auch Online-Banking. Alleine im August haben 71 Prozent mindestens einmal digitale Banking-Dienste wie Online-Überweisung oder den Online-Abruf des Kontostandes genutzt. Mehr als jeder Vierte hat sogar mehrmals pro Woche auf Online-Banking zurückgegriffen.

Im Bürgeramt machen es die meisten Städte möglich, Gebühren auch bargeldlos zu bezahlen. Während EC-Karten mit 79 Prozent Standard sind, werden Kreditkarten mit 7 Prozent bislang kaum akzeptiert. Auch mobiles Bezahlen ist noch die absolute Ausnahme. Nur drei der 81 Städte bieten dies an oder planen es.

Kommunen in Baden-Württemberg und Hessen schneiden gut ab

Die Kommunen in Baden-Württemberg und Hessen schneiden im Durchschnitt besonders gut ab. Erstmals gibt es dabei vom Branchenverband Platzierungen. So liegt Karlsruhe (Platz 2), Stuttgart (3), Heidelberg (6), Darmstadt (10) und Frankfurt am Main (12). Städte in Nordrhein-Westfalen sind im Schnitt weniger smart als im Rest Deutschlands. Auch innerhalb der Bundesländer gibt es regionale Unterschiede, wie das Beispiel Nordrhein-Westfalen ebenfalls zeigt.

Städte in den nördlichen Regionen Münsterland und Ostwestfalen-Lippe wie Bielefeld (Platz 19) und Münster (27) können vor allem im Bereich Verwaltung punkten. Gute Platzierungen erreichen ausserdem Bonn (Platz 7), Köln (8) und Aachen (11) im Rheinland. Lediglich das Ruhrgebiet als Region schneidet in allen Kategorien unterdurchschnittlich ab, mit Ausnahme Dortmunds auf Gesamtrang 9.

Ein Gefälle zwischen West und Ost zeichnet sich nicht ab. In der Gesamtwertung gibt es keine Unterschiede zwischen den Städten aus Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und dem Rest der deutschen Städte.

Grosse Städte sind im Vorteil

Besonders grössere Städte ab 300.000 Einwohnern schneiden überdurchschnittlich gut ab. Am schwersten haben es kleinere Grossstädte mit weniger als 150.000 Einwohnern. Die besten unter ihnen sind Ingolstadt (Platz 21) und Ulm (29). Eine hohe Einwohnerzahl allein garantiert allerdings noch keine gute Platzierung. Für Essen reicht es trotz mehr als 580.000 Einwohnern nur für Platz 52.

Den grössten Vorsprung haben bevölkerungsreiche Städte im Bereich Mobilität, bei den Millionenstädten ist es auch der Bereich IT und Kommunikation. In den Kategorien Energie und Umwelt, Verwaltung und Gesellschaft können dagegen auch viele kleinere Städte punkten.

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