Fussball Bundesliga demnaechst nicht mehr exklusiv bei Sky

• 11.04.16 In der neuen Bundesliga Saison wird Sky nicht mehr exklusiv die Rechte an die Bundesliga bekommen. Dieses hat das Bundeskartellamt beschlossen. Damit muss die DFL für die Vergabe der Bundesligarechte ab der Saison 2017/18 nicht nur einen Mitbieter bei der Vergabe der Bundesliga-Rechte berücksichtigen.

Ligaverband und DFL werden mehr Anbieter berückscihtigen

Der Ligaverband und die Deutsche Fussball Liga (DFL) haben sich gegenüber dem Bundeskartellamt zur Beachtung umfangreicher Kriterien bei der Vergabe der Medienrechte an den Spielen der Bundesliga und der 2. Bundesliga ab der Saison 2017/18 verpflichtet. Auf dieser Grundlage sieht das Bundeskartellamt keinen Anlass zum Einschreiten gegen die Zentralvermarktung. Um kartellrechtliche Bedenken der Behörde auszuräumen, hatten der Ligaverband und DFL verschiedene Selbstverpflichtungen, insbesondere ein sogenanntes Alleinerwerbsverbot, vorgelegt. Es wird einem Bieter damit zukünftig nicht mehr möglich sein, alleiniger Rechteinhaber für alle Live-Spiele der Bundesliga zu werden. Das Bundeskartellamt hat die Selbstverpflichtungen nun für rechtsverbindlich erklärt.

Wie die Erfahrungen aus anderen Ländern zeigen, führt ein solches Modell meist nicht dazu, dass der Verbraucher am Ende mehr als ein Abonnement benötigt, um alle Spiele sehen zu können. So können sich die Rechteinhaber gegenseitig auch Unterlizenzen einräumen. Daneben dürfte es aber auch Angebote geben, die nur einen Teil der Live-Spiele umfassen, so das Bundeskartellamt.

Aus ähnlichen Erwägungen haben die Regulierungsbehörden bzw. die Gesetzgeber für andere wichtige europäische Ligen, etwa für die englische Premier League oder die italienische Lega Calcio, unter dem Stichwort "No-Single-Buyer-Rule" bereits ein relativ strenges Alleinerwerbsverbot bei der Vermarktung der Fussball-Fernsehrechte vorgeschrieben, bei dem die Spiele der Anzahl nach zwischen mehreren Erwerbern aufgeteilt werden.

Das Bundeskartellamt sieht es angesichts der von Ligaverband und DFL vorgeschlagenen Paketstruktur als ausreichend an, wenn künftig zwischen 30 und 102 attraktive Bundesligaspiele (von insgesamt 306 Spielen) zusammen mit umfassenden Möglichkeiten zur Highlight-Berichterstattung von einem alternativen Bieter erworben werden.

Für die Tatsache, dass das Bundeskartellamt kein noch weitergehendes Alleinerwerbsverbot gefordert hat, spielte insbesondere auch die relativ starke Stellung des frei empfangbaren Fernsehens in Deutschland und des dort etablierten frühen Sendeplatzes der zeitnahen Highlight-Berichterstattung (derzeit ARD Sportschau) eine Rolle, den das Vermarktungsmodell der DFL weiterhin in dem bekannten Format vorsieht.

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