Aber das ärgerliche ist und war, dass Mieter unbefristete
Telekommunikationsverträge mit dem Mietvertrag zu geschustert bekamen, die
Vermieter noch von den Provisionen von den Kabel- und Telefonanbietern
profitierten, und der Service war oftmals miserabel, da die Mieter ja eh
zahlen mussten. Vertragskostenminderungen und Sonderkündigungen laut BGB waren bei den
schlechten Dienstleitungen durch die Kabelgesellschaften für den Verbraucher
nicht möglich. Mieter berichten sogar davon, dass man mit einer Kündigung
bedroht wurde, weil ja die Mietnebenkosten nicht bezahlt wurden.
Dieses war daher schon lange ein Verstoss gegen bestehende EU-Richtlinien
und wurde bislang von den deutschen Politikern schamlos toleriert. Daher ist
die Aufregung von den Verbänden VATM, BUGLAS und ANGA auch ein Indiz dafür,
dass man sich nicht an bestehende EU-Richtlinien halten wollte. Wie grosse
Telefonanbieter agieren, kann man beim
Zweckverband Breitbandversorgung im Kreis Plön nachlesen.
Auch ist Tele Columbus ein grosser Verlierer der TGK Novelle. Dafür kommt
nun mehr Wettbewerb ins Haus.
Durch die neue Regelung profitiert natürlich die Telekom und viele
Millionen von Mietern, die endliche ihre Rechte laut BGB einfordern
können. Daher ist die Kritik von VATM, BUGLAS und ANGA nur beschämend.
Das viel diskutierte Recht auf schnelles Internet(RASI), dessen
Umsetzunganteilig von Netzbetreibern finanziert werden soll, manifestiert in
seiner geplanten Form nach Einschätzung des BUGLAS in eine ungerechte
Kostenverteilung. "Unternehmen, die beispielweise in einem Versorgungsgebiet
den Netzausbau stark vorantreiben, müssten sich dann an den Ausbaukosten in
anderen Gebieten beteiligen, in denen sie aus unternehmerischer Entscheidung
heraus gar nicht aktiv sind. Hier sollte einerseits das Augenmass gewahrt
bleiben und die bisherige Regelung weiter angewendet werden, die nur
überregionale Anbieter zur Finanzierung heranzieht".
Froh ist man bei den Verbänden über den Fortbestand von erstmaligen
Zweijahres-Verträgen beim Glasfaserausbau und Mobilfunkkunden. Ursprünglich
sollten die TK-Verträge nur eine maximale Laufzeit von 12 Monate haben. In der
Vergangenheit haben immer wieder die TK-Unternehmen, die Verbraucher versucht zu täuschen,
und Verträge mit Laufzeiten von mehr als 24 Monaten untergejubelt.
Auch beim Glasfaserausbau gibt es immer noch viele Grundstücksverträge mit einer
unbefristeten Laufzeit, welche einen Verstoss nach §45a Telekommunikationsgesetz darstellen. Der Gesetzgeber hatte in seinem Vertragsmuster nach
§45a Telekommunikationsgesetz
6 Wochen aufgeführt "Er kann mit einer Frist von sechs Wochen von jeder Vertragspartei gekündigt werden.".
So hatte die Bundesnetzagentur die Grundstücksverträge von Tele Columbus aus
dem Jahr 2017 im
Zweckverband Breitbandversorgung im Kreis Plön moniert.
Nun gibt ein Gutachten zum Telekommunikationsgesetz im Auftrag von Telefonica weiteren Anlass zur
Kritik. Der Branchenverband Bitkom sieht im neuen Gesetz sogar eine Ausbaubremse.
So will der Bundestag dieser Woche die Novelle des Telekommunikationsgesetztes
beschliessen. Dabei gibt es reichlich Kritik vom Branchenverband Bitkom.
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TKG-Gesetzesentwurf: Novelle verstösst gegen europäisches Recht --Abbildung: (Pixabay License)/ pixabay.com
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Die mit der TKG-Novelle angekündigte Absage an die erleichterte Nutzung
alternativer Verlegemethoden bedeutet, dass für jedes neue Kabel ganze
Strassenzüge aufgerissen werden müssen, um die Netze auszubauen.
Dabei geht es um die Tiefbaukapazitäten, die kaum zur Verfügung stehen. Ferner
kostet alles Zeit und Geld. "Stattdessen sollte man auf innovative und schnelle Verlegetechniken
wie Microtrenching setzen. Dieses Verfahren ist etabliert und gut erprobt".
So erklärt Bitkom-Präsident Achim Berg weiter: "Mit der vorgesehenen TKG-Novelle
rückt das eigentliche Ziel, den Glasfaser- und Mobilfunkausbau zu
beschleunigen und die Standortbedingungen für die Digitalisierung in
Deutschland zu verbessern, in sehr weite Ferne. Die neuen Vorgaben führen zu
mehr Bürokratie und weniger Wettbewerb, sie verteuern und verlangsamen den
Ausbau. Statt das Tempo zu erhöhen, kommt jetzt die Ausbaubremse"..
Im Verbraucherschutz bringt die TKG-Novelle viele Detailregelungen mit sich,
die wenigsten nutzen den Verbrauchern wirklich, wie weitreichende zusätzliche
Informationspflichten und Regeln zur Rufnummernübermittlung. Das Gesetz soll
Mobilfunknetzbetreiber zudem verpflichten, Sicherheitsbehörden den Einsatz von
IMSI-Catchern im Netz zu ermöglichen und Kommunikationsdienste verpflichten,
zusätzliche persönliche Daten für Auskünfte gegenüber Sicherheitsbehörden zu
speichern.
Auch betrachtet der Branchenverband es als "schlicht unrealistisch", solche tiefgreifenden
Änderungen innerhalb von nur sechs Monaten umzusetzen. Sehr kritisch sieht man
auch die "Gleichmacherei der Mobilfunknetze durch Mitnutzungspflichten" und
weitere gesetzliche Auflagen. Dies verhindere den Wettbewerb, der sich bislang
über Netzqualität und das Preisleistungsverhältnis definiert.
TKG-Gesetzesentwurf: Novelle verstösst gegen europäisches Recht
Dabei geht es um die Vorfestlegung auf Frequenzauktionen, welche laut
Professor Christian Koenig, Direktor am Zentrum für Europäische
Integrationsforschung (ZEI) der Universität Bonn, gegen das europäische Recht verstösst
Anstatt mehr Investitionen in den Netzausbau zu ermöglichen, enthält die
Novelle eine Vorfestlegung auf Frequenzauktionen. Für Professor Christian
Koenig, Direktor am Zentrum für Europäische Integrationsforschung (ZEI) der
Universität Bonn, widerspricht dies dem europäischen Recht. Valentina Daiber,
Vorständin für Recht und Corporate Affairs bei Telefónica Deutschland / O2
plädiert auch aus wirtschaftlicher Sicht für mehr Spielraum im Gesetz, damit
alternative Verfahren zum Einsatz kommen können.
Daher ist ein wesentlicher Kritikpunkt am Entwurf zum neuen
Telekommunikationsgesetz, den auch der Bundesrat anführt, ist die
Vorfestlegung auf Auktionen.
Vorfestlegung auf Auktionen fragwürdig
Dabei wurde die Vorfestlegung auf Auktionen teilweise bereits in der
Vergangenheit rechtlich in Frage gestellt. Nun sieht der 2018
verabschiedete Europäische Kodex für Elektronische Kommunikation (EECC)
explizit vor, dass die nationalen Regulierungsbehörden wie die
Bundesnetzagentur in Deutschland künftig weite Spielräume zur richtigen
Verfahrenswahl bekommen sollen.
Dabei sollen bei frequenzregulatorischen
Entscheidungen verstärkt auf Investitionsaspekte und Planungssicherheit
geachtet werden. Die im TKG-Regierungsentwurf bei Frequenzknappheit trotzdem
vorgesehene Vorfestlegung auf eine Auktion ist europarechtlich nicht
vorgesehen und würde die Entscheidungsbefugnisse der Bundesnetzagentur unzulässig
einschränken.
Professor Christian Koenig: "Nach meiner Überzeugung verstösst das klar gegen europäisches
Recht".
Auch könnte es zu weiteren Problemen kommen. Wenn der TKG-Regierungsentwurf
im parlamentarischen Verfahren nicht entsprechend korrigiert wird, könnte der
Europäische Gerichtshof entsprechende TKG-Vorschriften nach einem
Vertragsverletzungsverfahren verwerfen oder aber durch ein Auslegungsurteil
zum EECC nach einer Vorlage durch ein deutsches Gericht eine Diskrepanz
zwischen dem TKG und dem EECC feststellen. In der Folge müsste dann das
vorlegende deutsche Gericht die entsprechenden TKG-Vorschriften für
unanwendbar erklären. Bis dahin wären bei der Frequenzregulierung jahrelange
Rechtsunsicherheiten programmiert.
Frequenzauktionen treiben Kosten nach oben
Durch Auktionen treibt man den Preis unnötig in die Höhe und das Geld fehlt
dann für den Netzausbau, so die Kritik in der Vergangenheit. In den vergangenen
20 Jahren mussten Mobilfunknetzbetreiber durch überteuerte Frequenzauktionen
mehr als 66 Milliarden Euro für Frequenznutzungsrechte zahlen.
Daher bleibt weniger Geld für den Netzausbau. Die Folge sind negative Folgen
für die digitale Infrastruktur. Bereits vor Jahren hat eine Studie der GSMA
darauf hingewiesen, dass es in den international verglichenen Ländern
erhebliche Wechselwirkungen zwischen Frequenzkosten und Netzqualität gibt.
Datenschutz Skandal: Seehofer will Personalausweispflicht bei Facebook und Google
So laufen aktuell nun WhatsApp nach der Ankündigung neuer
Datenschutzrichtlinien die Nutzer weg. Alternative Messenger vermelden neue
Rekordzahlen bei Neuanmeldungen und Nutzerzahlen. Nun ist bekannt geworden,
dass der Innenminister Seehofer eine Personalausweis-Pflicht für E-Mail und
Messenger einführen will. Davon profitieren natürlich Facebook und Google und
würden die Gewinner dieser peinlichen Seehofer Datenschutzaktion sein.
So will nun das Bundesinnenministerium eine anlasslose
Personen-Vorratsdatenspeicherung mit verifizierten Daten aller Bürger, welche
im Internet über Messenger oder E-Mail kommunizieren. Diesen
Forderungskatalog von Seehofer hat Netzpolitik.org nun veröffentlicht. Dabei würden die
grössten Datengewinner Googles E-Mail Dienst Gmail und Facebook mit dem
Messenger WhatsApp sein, so nun die Kritik von Deutschlands Informatikern.
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Datenschutz Skandal: Seehofer will Personalausweispflicht bei Facebook und Google -Abbildung: pixabay
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Die peinliche Posse soll dann auch gesetzlich verankert werden. So plant das
Bundesinnenministerium kurzfristig die Novellierung des
Telekommunikationsgesetzes (TKG), womit dann Nutzer vom Gmail, WhatsApp, Zoom,
Skype und vielen anderen E-Mail und Messengerdiensten ihre Personalien bei
den jeweiligen Anbietern verifiziert hinterlegen müssen.
Dazu führt Netzpolitik.org ein internes Papier des Ministeriums von Horst
Seehofer (CSU). Das Dokument von Seehofer kann jeder nun auch
online bewundern.
Die Süddeutsche Zeitung betrachtet diese Forderungen auch als
"Wunschliste des Grauens".
Auch berichtet die Süddeutsche Zeitung, dass Internetcafés oder Anbieter
von Hotspots zu einer Ausweispflicht verpflichtet werden sollen. Dieses Daten
sollen von Nutzern gesammelt werden, um für ein Auskunftsersuchen der Sicherheitsbehörden Verwendung zu finden.
Seehofer hält seine eigenen Kollegen für Unfähig
Besonders bemerkenswert äusserte sich Seehofer vor den Kameras der
Medien. Der Bundesinnenminister Horst Seehofer feixte bereits vor Kameras
darüber, man müsse Gesetze nur so kompliziert machen, dass keiner ihre Folgen
verstehe, dann könne man vieles durchbringen. Damit hält Seehofer seine
eigenen Kollegen bei der CSU/CDU wohl für "Dummköpfe" und unfähig.
Informatiker sind entsetzt
Es handelt sich hier um den wohl massivsten Eingriff in das Grundrecht auf
informationelle Selbstbestimmung seit bestehen der BRD, so die Kritik des Chefredakteurs vom Redaktionsnetzwerk
Tarifrechner, Dipl. Inform. Martin Kopka. Damit wird den Datenkraken Google,
Facebook und Apple noch mehr Macht über die Nutzer mit Hilfe von Politikern
gegeben. Erfreulicherweise verstossen solche Regelungen auch gleich gegen Europa
Recht und damit sind für "Verfassungsfeinde" in Deutschland nicht durchsetzbar.
Immerhin gilt auch in Deutschland das Prinzip der Datensparsamkeit zu beachten, so die weitere Kritik vom Chefredakteur. Auch sind derzeit
schon einige Verfahren bei DS-GVO Verstössen abgeschlossen, wie zum Beispiel gegen H&M,
und der AOK Baden-Württemberg, einige Verfahren fangen erst an, wie gegen die hkk Krankenkasse. Damit zeigt
sich, dass die Exekutive in Deutschland bzgl. Datenschutz
funktioniert Allerdings spielt die Legislative manchmal verrückt, und wird in
einem funktionierenden Rechtsstaat bislang durch die Gerichte eingebremst.
Dabei geht es auch um die Kontrolle der erhobenen Daten und damit auch um die
Datensparsamkeit, welche zuletzt in einer Stellungnahme die italienische
Datenschützerin Alessandra Pierucci und der Datenschützer des Europarates
Jean-Philipp Walter anmahnen.
Mit der aktuellen
Konvention 108
haben sich 55 Länder verpflichtet die Datenschutzkonventionen zu beachten.
Bei dem Datenschutz Übereinkommen geht es um einen völkerrechtlich verbindlichen
Vertrag zum Schutz des einzelnen vor Missbrauch bei der elektronischen
Verarbeitung personenbezogener Daten. Gleichzeitig wird die
grenzüberschreitende Übermittlung personenbezogener Daten geregelt.
Neben den vorgesehenen Garantien bei der Verarbeitung personenbezogener Daten
auf Computer verbietet das Übereinkommen die Verarbeitung "sensibler" Daten
über Rasse, politische Anschauung, Gesundheit, Religion, Sexualleben,
Vorstrafen usw., sofern das innerstaatliche Recht keinen geeigneten Schutz
gewährleistet. Das Übereinkommen garantiert ebenfalls das Recht des einzelnen,
die zu seiner Person gespeicherten Informationen zu erfahren und
auch eine eine Berichtigungen zu fordern.
Diese Rechte können nur dann eingeschränkt werden, wenn wichtige
Staatsinteressen wie die öffentliche Sicherheit auf dem Spiel
steht.
Das Übereinkommen schreibt darüber hinaus Einschränkungen beim
grenzüberschreitenden Datenverkehr vor, wenn Daten in Staaten übermittelt
werden sollen, in denen es keinen vergleichbaren Schutz gibt.
Besonders Problematisch ist auch die Vorgehensweise bei dem Gesetz. Die
Gesetzesänderung wurde in einem schnellverfahren mit so weitreichenden und
unkalkulierbaren Folgen betrieben. Auch wurde hier auf auf die übliche und
gerade in diesem Fall unbedingt notwendige parlamentarische und öffentliche Diskussionsverfahren verzichtet.
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