Bundesliga zu werden. Das Bundeskartellamt hat die Selbstverpflichtungen nun
für rechtsverbindlich erklärt.
Wie die Erfahrungen aus anderen Ländern zeigen, führt ein solches Modell meist nicht
dazu, dass der Verbraucher am Ende mehr als ein Abonnement benötigt, um alle
Spiele sehen zu können. So können sich die Rechteinhaber gegenseitig auch
Unterlizenzen einräumen. Daneben dürfte es aber auch Angebote geben, die nur
einen Teil der Live-Spiele umfassen, so das Bundeskartellamt.
Aus ähnlichen Erwägungen haben die Regulierungsbehörden bzw. die Gesetzgeber
für andere wichtige europäische Ligen, etwa für die englische Premier League
oder die italienische Lega Calcio, unter dem Stichwort "No-Single-Buyer-Rule"
bereits ein relativ strenges Alleinerwerbsverbot bei der Vermarktung der
Fussball-Fernsehrechte vorgeschrieben, bei dem die Spiele der Anzahl nach
zwischen mehreren Erwerbern aufgeteilt werden.
Das Bundeskartellamt sieht es angesichts der von Ligaverband und DFL
vorgeschlagenen Paketstruktur als ausreichend an, wenn künftig zwischen 30 und
102 attraktive Bundesligaspiele (von insgesamt 306 Spielen) zusammen mit
umfassenden Möglichkeiten zur Highlight-Berichterstattung von einem
alternativen Bieter erworben werden.
Für die Tatsache, dass das Bundeskartellamt kein noch weitergehendes
Alleinerwerbsverbot gefordert hat, spielte insbesondere auch die relativ
starke Stellung des frei empfangbaren Fernsehens in Deutschland und des dort
etablierten frühen Sendeplatzes der zeitnahen Highlight-Berichterstattung
(derzeit ARD Sportschau) eine Rolle, den das Vermarktungsmodell der DFL
weiterhin in dem bekannten Format vorsieht.
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