Steuern auf Kryptowährungen in Deutschland: Wie werden sie berechnet?
• 18.08.22 Sie sollen das Bollwerk gegen das staatliche Geldmonopol sein:
Kryptowährungen wie Bitcoin oder auch Ether, die bekanntesten digitalen
Währungen, werden immer beliebter, wenn es darum geht, eine Alternative zu
Euro und Co. zu finden und sind auch mit Blick auf das Investieren ausgesprochen beliebt geworden, da sie eine Alternative zu ETFs oder Aktien sind.
Aber wer mit Bitcoin und Co. handelt, der muss die Gewinne auch
versteuern. Aber nur dann, wenn die erworbenen Coins innerhalb eines Jahres
verkauft werden. Hält man die digitalen Münzen über ein Jahr, dann sind die
Gewinne steuerfrei. Um den Gewinn zu berechnen, wenn innerhalb eines Jahres
die Coins verkauft werden, stehen zwei Methoden zur Verfügung, die vom
Finanzamt akzeptiert werden.
Kryptowährungen sind ein „anderes Wirtschaftsgut”
Zu beachten ist, dass Kryptowährungen in Deutschland kein gesetzliches
Zahlungsmittel sind. Von Seiten des Bundesfinanzministeriums werden Bitcoin
und Co. als privates Geld eingeordnet. Das heißt, aus rechtlicher Sicht sind
es „andere Wirtschaftsgüter” und werden anders als jene Gewinne besteuert, die
etwa aus Aktiengeschäften realisiert werden. Das heißt, der Krypto-Anleger
muss keine Abgeltungssteuer bezahlen.
Man kann übrigens auch direkt mit Bitcoin und Co. traden - etwa über bestimmte
Plattformen. Da sollte man aber im Vorfeld klären, ob der Anbieter auch
empfehlenswert ist; so etwa die Frage stellen, ist
Bitcoin Prime seriös und
dann entsprechende Test- und Erfahrungsberichte lesen.
Einjährige Spekulationsfrist beachten
Wenn der Anleger seine Krypto-Anteile verkauft, so handelt es sich um ein
privates Veräußerungsgeschäft. Dazu gehört unter anderem auch der Tausch in
eine andere digitale Währung. Aber worauf ist zu achten, wenn Kryptowährungen
verkauft werden?
In erster Linie geht es um die Haltedauer. Das deshalb, weil Bitcoin und
Co. einer einjährigen Spekulationsfrist unterliegen. Das heißt, wenn der
Anleger die Coins über zwölf Monate hält, dann muss der Verkauf nicht
besteuert werden - der Gewinn ist somit steuerfrei.
Wenn die Anteile hingegen vor dem
Ende der Spekulationsfrist verkauft werden,
dann wird der Gewinn mit dem persönlichen Steuersatz belastet. Das heißt,
nicht das gesamte Investment wird versteuert, sondern nur die Differenz
zwischen den Anschaffungskosten und dem erzielten Verkaufspreis. Zudem muss
die Freigrenze von 600 Euro pro Jahr beachtet werden.
Zu beachten ist, dass es einen Unterschied zwischen Freibetrag und Freigrenze
gibt. Wenn die Freigrenze von 600 Euro überstiegen wird, so muss der gesamte
Betrag investiert werden - ganz egal, ob es 6.000 Euro oder 602 Euro
sind. Beim Freibetrag geht es nur um jene Summe, die darüber liegt: Das wären
in den oberen Beispielen 5.400 Euro oder eben 2 Euro.
Aber wie können die Gewinne berechnet werden? Vor allem auch mit Blick auf den
Umstand, dass Kryptowährungen auch zu verschiedenen Kursen gekauft werden
können.
Zuerst geht es darum, dass man, um den Gewinn berechnen zu können, den
Anschaffungspreis von dem Veräußerungspreis abziehen muss. In diesem Fall hat
der Anleger zwei Möglichkeiten, wie er den Gewinn errechnen kann: es gibt die
LIFO und die FIFO Methode. Empfehlenswert ist die FIFO Methode.
FIFO oder doch LIFO?
Die FIFO Methode - First in, First Out - besagt, hier werden jene Coins zuerst
verkauft, die zuerst gekauft wurden. Das heißt, werden etwa am 20. März 100
Coins erworben und dann am 12. April weitere 30 Coins, so ist beim Verkauf von
50 Coins der Kurs heranzuziehen, der am 20. März gültig war.
Wichtig ist, dass man sich die Anzahl der erworbenen Coins sowie
den damaligen Kurs notiert, um auch im Zuge der Steuererklärung Beweise vorlegen zu können,
aus welchen Summen sich der Betrag, der versteuert wird, zusammensetzt.
Bei der LIFO Methode - Last in, Last Out - werden jene Coins zuerst verkauft,
die zuletzt gekauft wurden. Auch hier ist es ratsam, die Preise bzw. Kurse zu
notieren.
Kosten und Verluste vom Gewinn abziehen
Natürlich ist es auch möglich, anfallende Kosten bei dem CFD Broker, der
Kryptobörse oder auch des Wallets in Abzug zu bringen. Auch etwaige Verluste
aus dem vergangenen Jahr kann man in Form eines Verlustvortrages geltend
machen und vom Gewinn abziehen.
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