Cashback-Systeme im Test bei der Verbraucherzentrale --Preisvergleiche sind effektiver

• 10.03.11 Im Internet können die Kunden an Cashback-Systemen teilnehmen, womit die Käufer beim Online-Shopping Geld zurück bekommen. Dabei gibt es nun mittlerweile einige Firmen, die ihre Internet-Cashback Dienste offerieren. Die Verbraucherzentrale NRW hat nun die Anbieter genauer unter die Lupe genommen.

Das Cashback System funktion im Internet bei Shoppen automatisch, dabei werden dann die Beträge angesammelt und ab einer Mindestsumme ausbezahlt. In der Regel ist das für Kunden gratis. Verglichen wurden deren Rabattversprechen zudem mit dem Prämienportal Payback, das ebenfalls eine Barauszahlung der gesammelten Punkte ermöglicht. Punkte verteilt Payback nicht nur für Käufe im stationären Handel, sondern auch bei über 300 Händlern im Internet.

Insgesamt 20 Onlineshops, die auf allen sieben Rabatt-Portalen gelistet sind, wählten die Verbraucherschützer zufällig aus. Bei allen packten sie Produkte im Wert von 100 Euro in den Warenkorb. Mal ging die Order an Versandhäuser, mal wurden Lebensmittel, Schuhe oder Katzenfutter bestellt.

Für die jeweils identische Gesamt-Einkaufssumme von 2000 Euro sollte es zwischen 33,60 Euro und 103,28 Euro als Cahsback Bonus aufs Konto geben. Payback, der Platzhirsch unter den Rabattsammlern, blieb mit einer Erstattung von 18 Euro dabei weit hinter der Konkurrenz zurück.

Allerdings gibt es bei der Feststellung der Einkaussummen durchaus Tücken. Während Payback die Punkte und Prozente stets auf die Einkaufssumme gewährt, ist das bei reinen Cashback-Systemen in der Regel nur der Nettowert bei der Ware. Auf die im Verkaufspreis enthaltene Mehrwertsteuer gibt es keine Rückzahlung.

Oftmals gibt es aber auch einen Mindestbetrag für den eingekauft werden muss, damit eine Gutschrift gewährt wird. Desweiteren müssen alle Finanzierungs-, Einspruchs- und Widerrufsfristen abgelaufen sein, bevor Rückzahlungen freigegeben werden. Dabei können dann bis zur Auszahlung Monate vergehen. Auch muss erst ein Mindestguthaben aufgelaufen sein, bevor das Geld auf das eigene Konto überwiesen wird.

Ärgerlich wird es, wenn ein Kauf vom Onlineshop nicht bestätigt wird. Einen Rechtsanspruch auf einzelne Rückzahlungen nämlich haben Rabattjäger laut AGB von Cashback-Portalen nicht. Die Verbraucherschützer geben daher den einfachen Rat sich bei Preissuchmaschinen nach dem günstigten Gerät zu informieren. Damit spart der Kunde dann sofort und direkt.


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