Gilt Firmen-Computer GEZ nicht für alle Firmen

• 23.03.07 Seit Anfang des Jahres müssen Betriebe, Selbstständige, Freiberufler und Vereine für ihre Computer oder UMTS-Handys monatlich eine GEZ-Gebühr für Ihren Internet-fähigen Computer zahlen, wenn Sie nicht schon GEZ Zahler sind und zwar grundstücksbezogen. Nun haben Rechtsexperten, die im Gesetz stehenden Forderungen für Firmen durchleuchtet, und dabei vielleicht eine
Lösung für "willige" Nichtzahler gefunden.

Die mögliche Lösung liegt einfach in dem Bezug zu dem Grundstück. Der Gesetzgeber sieht nicht vor, dass GEZ Gebühren, welche für ein Grundstück schon erhoben werden, erneut erhoben werden sollen. Dass heißt, zahlen schon Privatleute die GEZ Gebühr für ihr Grundstück, und betreiben die GEZ-Zahler gleichtzeitig eine Firma auf dem Grundstück, entfällt die Abgabe.

Der Autor der GEZ Nicht-Zahlungs-Idee, akademie.de, verweist auf das Gesetz, wonach die Rundfunkgebühr für einen PC nur anfällt, wenn auf dem gleichen "Grundstück" noch kein anderes Rundfunkgerät angemeldet ist.

Weitere Infos dazu erhalten Sie auch im Jura-Blog unter www.lawblog.de


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