Ministerpräsidenten unterzeichnen neuen GEZ-Vertrag

• 15.12.10 Die neue GEZ Gebühren-Ordnung, welche ab dem Jahr 2013 gelten soll, wurde im Vorfeld schon fleissig kritisiert. Nun haben sich die Ministerpräsidenten der Länder aber auf dieses kritisierte Modell der Gebührenabgabe eingelassen. Kritik kam vor allem aus der Wirtschaft, da hier nun unverhältnismässige höhere Abgaben für Firmen und Selbständige verlangt
werden. Die Abgaben richten sich hier nach der Mitarbeitanzahl. Deshalb wurde diese Erhöhung im Vorfeld von Experten als Verfassungswidrig bezeichnet.

Die neue Regelung GEZ-Regelung gibt es ab dem Jahr 2013. Dabei gibt es einen Wechsel von der gerätebezogenen Erhebung der Rundfunkgebühr hin zu einem wohnungs- und betriebsstättenbezogenen Rundfunkbeitrag. Dieser GEZ-Beitrag ist nicht mehr an den Besitz eines Rundfunkempfängers geknüpft, sondern wird je Wohnung oder Betriebsstätte bzw. je nicht privat genutztem Fahrzeug erhoben.

Für die meisten Wohnungs- oder Betriebsstätteninhaber ändert sich nichts. Auch der neue Rundfunkbeitrag soll nicht höher ausfallen als die derzeitige monatliche Rundfunkgebühr von 17,98 Euro. Leistungsfähige Behinderte werden nunmehr einen ermässigten Beitrag von einem Drittel zahlen müssen.

Ferner wird ab dem Jahr 2013 die GEZ nicht mehr das Bereithalten von Rundfunkempfangsgeräten kontrollieren. Bedauerlicherweise muss der Bürger nun den Nachweis liefern, dass keine Rundfunkgeräte bereitgehalten werden. Hier ist also auch schon genug Material für Richter und Anwälte vorhanden. Das Abschliesen einer Rechtschutzversicherung im Vorfeld könnte also auch das Kostenrisiko bei den Klagen im Jahr 2013 mindern.


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