Nach Weihnachten beginnt die Umtauschaktion

• 21.12.10 Selten wird gerade das neue iPhone oder iPad nach Weihnachten zurückgegeben, sicherlich das zu kleine Kleidungssstück oder die dritte oder vierte Kaffeemaschine, Waffeleisen, Toaster etc. Bei den elektrischen Geräten sind Flachbild-Fernseher, Blu-Ray-Player, digitale Set-Top-Boxen, Tablet-PCs und Smartphones besonders gefragt. Dabei wollen nun laut einer Umfrage
33 Prozent der Deutschen ihre Weihnachtsgeschenke in diesem Jahr beim Händler zurückgeben, teilt der Branchenverband Bitkom mit.

Bei den Online-Geschenken ist die Rückgabe aufgrund des Widerrufrechts von 2 Wochen nach Erhalt problemlos möglich. Allerdings wollen 13 Prozent unbeliebte Geschenke wieder weiterverschenken. Alternativ können Geschenke auch im Internet verkauft oder versteigert werden.

Bei der Rücksendung von Waren ist zu beachten, dass die meisten Händler eine frankierte Rücksendung verlangen. Das Porto bekommt der Käufer erstattet, wenn der Artikel mehr als 40 Euro gekostet hat. Ist die Ware noch nicht bezahlt, kann der Kunde auf den Portokosten sitzen bleiben. Wenn der Shop nicht nur ein Widerrufsrecht gewährt, sondern ein ausdrückliches "Rückgaberecht", muss er immer die Kosten übernehmen. Ferner sollte besser ein versichertes Paket als ein unversichertes Päckchen zurückgeschickt werden. So lässt sich Ärger vermeiden, falls die Sendung nicht oder beschädigt beim Shop ankommt.

Einen grossen Fernseher, ein Fahrrad oder Möbel muss niemand selbst zur Post tragen. Was nicht als normales Paket kam, sondern mit der Spedition, kann der Käufer vom Händler abholen lassen. Dabei sollte die Abholung schriftlich verlangt werden, am besten per Einschreiben. So gibt es kein Missverständnis, ob die Widerrufsfrist eingehalten wurde.


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