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Smartphone Umfrage: Immer mehr ältere Menschen nutzen ein Smartphone und Smartwatches -Bild: pixabay.com
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Bei den 65- bis 74-Jährigen verfügen sogar 86 Prozent über mindestens eines
der beiden Geräte, bei den ab 75-Jährigen ist es immerhin noch jeder oder jede
Zweite, so dass Ergebnis einer Umfrage durch den Branchenverband Bitkom.
Demnach haben 48 Prozent der über 65-Jährigen ein Smartphone in Gebrauch und
33 Prozent ein herkömmliches Handy. Auch nutzen 8 Prozent der älteren beide Geräte. Über alle
Altersgruppen hinweg liegt der Anteil der Menschen, die mobil per Smartphone
oder Handy erreichbar sind, bei 87 Prozent.
63 Prozent der Senioren über 65 Jahren können Nachrichten per SMS oder
Messenger-Dienst verschicken. 44 Prozent wissen, wie man Fotos und Videos mit
dem Smartphone aufnimmt.
"Das Smartphone ist ür die meisten Menschen aus dem Alltag nicht mehr
wegzudenken und spielt auch ür viele ältere Menschen eine wichtige
Rolle. Dabei geht es nicht nur darum, mit Freunden und Familie in Kontakt zu
bleiben, sondern auch, das eigene Wissen zu erweitern und mit dem digitalen
Fortschritt Schritt zu halten", sagt Sophie Vogt-Hohenlinde, Expertin für digitale Teilhabe im Bitkom.
Zunehmend verbreitet sind bei Menschen über 65 Jahren auch Smartwatches, die
13 Prozent nutzen. In den Jahren 2021 und 2022 waren es jeweils noch 9
Prozent. , so Vogt-Hohenlinde weiter.
Smartphone Job Umfrage: 88 Prozent der Berufstätigen dürfen Diensthandys auch privat nutzen
Praktische Anwendungen wie der E-Mail-Client, Terminkalender,
Tools für Chats und Videokonferenzen und vieles mehr legen nahe, dass moderne Endgeräte der perfekte Allrounder für Job und Privatleben sind. Dabei erlauben immer mehr Arbeitgeber auch das Diensthandy für die private Nutzung einzusetzen.
So dürfen 88 Prozent der Berufstätigen, die ein Diensthandy vom Arbeitgeber
gestellt bekommen, dies auch ausserhalb des Jobs nutzen. Ein Drittel nutzt das
private Smartphone aber auch für dienstliche Belange, so die Ergebnisse einer Umfrage des Branchenverbandes Bitkom.
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Abbildung 1: @ niekverlaan (CCO-Lizenz) / pixabay.com
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"Beschäftigte, die ihr dienstliches Smartphone auch für private Zwecke
nutzen, brauchen dafür die ausdrückliche Erlaubnis ihres Arbeitgebers. Ratsam
ist ausserdem, die Bedingungen der Nutzung und Kostenübernahme schriftlich zu regeln", sagt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder.
Insgesamt bekommen 44 Prozent ein Diensthandy zur alleinigen Nutzung gestellt,
2 Prozent teilen sich ein Gerät mit anderen Personen. 36 Prozent nutzen jedoch
ihr eigentlich privates Handy oder Smartphone auch für den Job. Sehr unterschiedlich ist dabei die Kostenübernahme geregelt.
Bei 64 Prozent findet keine Kostenübernahme durch den Arbeitgeber statt. Bei
12 Prozent übernimmt der Arbeitgeber die Kosten für alle beruflich geführten
Telefonate und bei 11 Prozent beteiligt sich das Unternehmen an den Anschaffungskosten für das Gerät.
"Wenn private Geräte dienstlich
genutzt werden, sind unter bestimmten Umständen auch Massnahmen für Sicherheit
und Datenschutz notwendig - insbesondere, wenn es um die Übertragung und
Speicherung arbeitsbezogener Daten oder Kontakte geht. Hier braucht es klare
Regeln zur sicheren Nutzung privater Geräte", betont Rohleder.
Darf der Arbeitgeber das Diensthandy kontrollieren oder orten?
Grundsätzlich haben Arbeitnehmer ein Recht auf Datenschutz und
Privatsphäre. Eine Überprüfung des Handys, das Abhören und Mitschneiden von
Gesprächen und die GPS-Ortung des Standortes eines Mitarbeiters sind deshalb
grundsätzlich nicht zulässig.
Ist das Diensthandy allerdings vertraglich ausschliesslich zur dienstlichen
Nutzung festgelegt und hat der Arbeitgeber jegliche private Nutzung des
Gerätes ausdrücklich untersagt, hat er das Recht, zu überprüfen, ob der
Mitarbeiter sich an die Vorgabe hält und das Gerät tatsächlich nur im
vertraglich vereinbarten Rahmen nutzt. Hier kann im Ernstfall auch eine Ortung
per GPS rechtmässig sein. Möchte ein Arbeitgeber den Standort eines
Mitarbeiters per GPS abrufen, muss er hierfür aber einen triftigen Grund
vorweisen. Grundsätzlich werden durch die Ortung des Standortes ohne
ausdrückliche Zustimmung des Mitarbeiters seine Privatsphäre und seine
Persönlichkeitsrechte verletzt.
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