Derzeit wird eine SMS verschickt mit einem Link zu einer Phishing-Seite mit
dem Vodafone-Logo. Ziel der Kriminellen ist es, die Zugangsdaten zu
MeinVodafone zu ergattern.
Sogenannte Phishing-SMS treten immer wieder auf. Oft missbrauchen
Täter dafür die Namen großer Unternehmen wie Vodafone.
Die Kurznachrichten stammen in manchen Fällen gar nicht von
Vodafone. Stattdessen wollen Betrüger an Kundendaten für weitere kriminelle
Zwecke gelangen.
Solche SMS-Attacken sind für alle Vodafone-Kunden und auch für uns ein großes
Ärgernis. Denn obwohl Vodafone und andere Netzbetreiber eng zusammenarbeiten.
Die Kriminellen arbeiten immer professioneller.
Sollten Nutzer doch die Daten auf eine fremde Seite eingegeben haben,
sollte man umgehend auf der offiziellen Vodafone-Webseite gehen, ob die Daten
noch stimmen und umgehend das Internet-Passwort sowie das Kunden-Kennwort ändern.
So warnt das Bundesamt vor einer neuen Welle des Betruges im Namen der
EU-Kommission. Hier geht es um gefälschte Antragsformulare für Corona Soforthilfen.
Auch hatte die Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland selbst vor
den falschen Anträgen im Rahmen der Corona-Überbrückungshilfen gewarnt. Dazu gibt es dann
sogar gefälschte Antragsformulare für Corona-Überbrückungshilfen. Hier woll
die Betrüger dann die Daten von kleinen und mittelständischen Unternehmen
"Phishen", um dann natürlich selber die Staatshilfen zu kassieren.
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Übersicht der Phishing Methoden von der EU-Kommission -Abbildung: enisa.europa.eu
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E-Mails kommen über die Domain ec-europa.eu
So versuchen die Betrüger in der E-Mail unter dem erfundenen Namen des
angeblichen Sprechers der Europäischen Kommission in Deutschland, Svetla
Bobeva, von der Domain ec-europa.eu, zu erreichen, so die Mitteilung der Kommisionsvertretung.
Auch hatte die Agentur der Europäischen Union für Cybersicherheit (ENISA) in
ihrem Jahresbericht über Cyber-Bedrohungen im Zeitraum zwischen Januar 2019
und April 2020 berichtet. Der Bericht zeigt, dass Cyber-Angriffe weiter
zunehmen. Dabei werden die Angriffe raffinierter und zielgerichteter, sind
weiter verbreitet und bleiben häufig unentdeckt. In den meisten Fällen stecken
finanzielle Absichten hinter den Attacken. Zudem ist eine Zunahme von
Phishing, Spam und gezielten Angriffen in den sozialen Medien zu beobachten.
Die Bundesnetzagentur hatte erstmals im Oktober 2019 Vorgaben für die Abrechnung von
Drittanbieterdienstleistungen über die Mobilfunkrechnung festgelegt. So werden
die Verbraucher vor ungewollten Abrechnungen und sog. "Abo-Fallen"
geschützt. Dabei hatten wir zuvor ausführlich drüber berichtet, dass die
Bundesnetzagentur nicht auf die Anfragen von Stiftung Warentest vom
reagiert hatte. Erst
auf unsere Presseanfragen bei der Bundesnetzagentur kam Bewegung ins Spiel.
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Abofallenbetrug beim Handy durch falschen Klick -Bild: Twitter.com
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So hatte sich die Bundesnetzagentur zuvor mit "beschwichtigender Auskunft von Vodafone
zufriedengegeben". Dabei gehen die Tester noch weiter.
Die Behörde sei offenbar auch "blind für das gesamte Ausmaß
des Kundenbetrugs durch dubiose Drittanbieter - obwohl sie seit gut zwei
Jahren in einem 'Festlegungsverfahren' nach einem besseren Schutz von
Mobilfunkkunden vor unseriösen Drittanbietern sucht.", so die Tester.
Daher gab es durch das Nachfragen von unserem Redaktionsnetzwerk Tarifrechner im
letzten Jahr zu besonderen Vorgaben beim Bezahlen über die Mobilfunkrechnung durch
die Bundesnetzagentur ab dem Februar 2020. In der Folge ist die Zahl der
Beschwerden über Drittanbieterleistungen im Mobilfunk deutlich
zurückgegangen. Das Beschwerdeniveau liegt derzeit bei rund 25 Beschwerden im
Monat und damit bei einem Drittel des Vorjahresdurchschnittes.
Verbraucher, die Probleme mit der Abrechnung von Drittanbieterdiensten über
ihre Mobilfunkrechnung haben, können sich online unter
bundesnetzagentur.de/drittanbieter an die Bundesnetzagentur
wenden.
Darüber hinaus sollten Verbraucher in jedem Fall zusätzlich ihren
Mobilfunkanbieter kontaktieren und die Rechnung beanstanden. Im Falle einer
Abrechnung eines unerwünschten Abonnements sollte vorsorglich eine Kündigung
des Dienstes erklärt werden.
Bundeskriminalamt: 100.514 Fälle von Cybercrime im Jahr 2019
100.514 Fälle von Cybercrime registrierte die deutsche Polizei im Jahr 2019,
was einem Anstieg von über 15 Prozent gegenüber der Vorjahreszahl
entspricht. Im Jahr 2018 gab es 87.106 Fälle, wie aus dem veröffentlichten
Bericht "Bundeslagebild Cybercrime 2019" hervorgeht, erreicht die Anzahl der
polizeilich bekannten Taten damit einen neuen Höchststand.
Die Schäden, die durch entsprechende Taten entstehen, schätzt der
Branchenverband Bitkom von über 100 Milliarden Euro. Neben
Wirtschaftsunternehmen sind öffentliche Einrichtungen bevorzugte Ziele der
Täter, die sich hier hohe kriminelle Gewinne erwarten.
Die größte Gefahr geht weiterhin von Angriffen mittels sogenannter Ransomware
aus. Diese Software verschlüsselt die Daten auf dem angegriffenen Rechner. Für
deren Entschlüsselung fordern die Täter meist einen Geldbetrag, der in der
Regel in Form von Bitcoins zu entrichten ist.
Seit dem vergangenen Jahr beobachtet das BKA mit der sogenannte "Double
Extortion" einen neuen Modus Operandi, bei dem die Täter die IT-Systeme ihrer
Opfer nicht nur mittels Ransomware verschlüsseln, sondern im Zuge der Attacken
auch sensible Daten erbeuten und damit drohen, diese zu veröffentlichen.
Die Polizei stellte im Jahr 2019 insgesamt 22.574 Tatverdächtige fest.
Cyberkriminelle sind in der Regel international vernetzt und agieren
arbeitsteilig. Hinzu kommt, dass sie sich neuen Situationen flexibel anpassen.
Auch Cybercrime in der COVID-19-Pandemie
Diese Flexibilität ließen die Täter auch im Zusammenhang mit der
COVID-19-Pandemie erkennen, wie aus der Sonderauswertung "Cybercrime in Zeiten
der COVID-19-Pandemie" hervorgeht. In der veröffentlichten Analyse des
Zeitraums März bis August 2020 wird beispielsweise auf unmittelbar nach Beginn
der Pandemie erstellte Webseiten eingegangen, die in Anlehnung an die
Internetpräsenzen staatlicher Stellen etwa mit Informationen und
Beratungsgesprächen zur Corona-Soforthilfe warben.
Die hohe Zahl der Straftaten und die vielfältigen Modi Operandi im Zuge der
COVID-19-Pandemie zeigen, dass es sowohl für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
von Unternehmen als auch Privatpersonen wichtig ist, ihre Daten vor dem
Zugriff von Cyberkriminellen zu schützen.
Wichtig ist aber auch, bei E-Mails von unbekannten Absendern skeptisch zu
bleiben, auch wenn diese den Eindruck erwecken, von einer Behörde, Bank oder
Bekannten versandt worden zu sein. Aufforderungen zu Geldzahlungen sollte
niemals nachgekommen werden. Betroffene von Cybercrime sollten vielmehr
möglichst zeitnah die Polizei informieren. Denn nur wenn die Polizei von
Cyberstraftaten erfährt, kann sie die Täter ermitteln und die Begehung
weiterer Straftaten verhindern.
Antiviren Programme bieten Schutz gegen Cyber-Angriffe
Sollten Sie nun die Sicherheit bei ihrem Smartphones und PCs verbessern wollen, erhalten bei uns auch eine große Übersicht an
Viren Schutz Programme,
sowie die Software von den Anbietern
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