Energieausweise für Gebäude zeigen Einsparpotenziale für Mieter und Käufer auf

  • 06.03.09 Strom- und Heizkosten lassen heutzutage die Nebenkosten in die Höhe schnellen. Um nach dem Einzug oder Hauskauf keine böse Überraschung zu erleben, sollten sich Miet- oder Kaufinteressenten deshalb im Vorfeld schon über den energetischen Zustand der Immobilie informieren. Dazu können sie sich vom Vermieter oder Verkäufer den Energieausweis vorlegen lassen, so der
    Tipp vom TÜV Rheinland, der auch Gebäude entsprechend unter die Lupe nimmt und bewertet.

    Seit Januar 2009 ist der Energieausweis für alle Wohnhäuser Pflicht, die neu vermietet, verpachtet oder verkauft werden. Das Formular zeigt auf einer Skala von Grün nach Rot die energetische Bewertung des Energiebedarfs- oder verbrauchs des Gebäudes und kann dadurch Rückschlüsse über den künftigen Energieverbrauch für Heizung und Warmwasserverbrauch zulassen.

    Grundsätzlich können Eigentümer zwischen zwei Varianten des Energieausweises wählen. Beim Bedarfsausweis, der allerdings für Gebäude mit bis zu vier Wohneinheiten sowie zur Erlangung von Fördergeldern Pflicht ist, ermitteln

    Experten wie Kai Zitzmann den tatsächlichen und rechnerischen Energiebedarf und dokumentiert den energetischen Zustand des Gebäudes. Dagegen beruht der Verbrauchsausweis auf dem reinen Energieverbrauch der vergangenen drei Jahre. Das Ergebnis dieses Ausweistyps hängt also stark vom individuellen Nutzerverhalten ab und ist daher weniger aussagekräftig.

    Je nach Gebäudeart kann der Energiebedarf durch geeignete Sanierungsmaßnahmen deutlich verringert werden. Der Bund bietet für solche energiesparenden Umbaumaßnahmen zahlreiche Förderprogramme an.


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