Energieausweise für Gebäude zeigen Einsparpotenziale für Mieter und Käufer auf
Seit Januar 2009 ist der Energieausweis für alle Wohnhäuser Pflicht, die neu vermietet, verpachtet oder verkauft werden. Das Formular zeigt auf einer Skala von Grün nach Rot die energetische Bewertung des Energiebedarfs- oder verbrauchs des Gebäudes und kann dadurch Rückschlüsse über den künftigen Energieverbrauch für Heizung und Warmwasserverbrauch zulassen.
Grundsätzlich können Eigentümer zwischen zwei Varianten des Energieausweises
wählen. Beim Bedarfsausweis, der allerdings für Gebäude mit bis zu vier
Wohneinheiten sowie zur Erlangung von Fördergeldern Pflicht ist, ermitteln
Je nach Gebäudeart kann der Energiebedarf durch geeignete Sanierungsmaßnahmen deutlich verringert werden. Der Bund bietet für solche energiesparenden Umbaumaßnahmen zahlreiche Förderprogramme an.
- Studie: Energieausweis belebt den Modernisierungsmarkt
14.02.08 Der Energieausweis für bestehende Gebäude kommt in Stufen. Ab Juli 2008 wird der neue Energieausweis stufenweise Pflicht bei der Vermietung und Verkauf von Immobilien. In der Ausstellerdatenbank der Deutschen ...