Bundesnetzagentur: Zwei weitere Call Center bekommen 300.000 Euro Bußgeld wegen unerlaubter Telefonwerbung

  • 19.12.18 Nun sind erneut zwei Call Center aus der Energiebranche wegen unerlaubter Telefonwerbung dran. Die Bundesnetzagentur hat gegen das Callcenter-Unternehmen SG Sales and Distribution GmbH ein Bußgeld in Höhe von 300.000 Euro verhängt. Über 1.400 Verbraucherinnen und Verbraucher hatten sich bei der Bundesnetzagentur über das Unternehmen beschwert, das telefonisch für
    Strom- und Gaslieferverträge verschiedener Energieversorger geworben hatte. Die Anrufe erfolgten ohne Zustimmung der Betroffenen und sind daher rechtswidrig, so die Feststellung der Bundesnetzagentur.

    Zwei weitere Call Center bekommen 300.000 Euro Bußgeld wegen unerlaubter Telefonwerbung

    "In diesem Monat haben wir zwei Großverfahren gegen Intensivtäter aus der Energiebranche mit Höchstbußgeldern abgeschlossen", sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. Und ergänzt: "Dieses konsequente Vorgehen gegen Täter, die Verbraucher unerlaubt zu Werbezwecken kontaktieren, werden wir weiter fortsetzen".

    Bundesnetzagentur schreitet gegen
    Telefonwerbung ein -Bild: Bundesnetzagentur

    Irreführung der Verbraucher

    Im aktuellen Fall wog insbesondere die manipulative Gesprächsführung der Anrufer schwer. Häufig stellten sich die Anrufer als angeblich "unabhängige Tarifoptimierer" vor. In den Gesprächen gaben sie den Verbrauchern oft unwahre oder irreführende Informationen zur Entwicklung der Energiepreise, um sie von der dringenden Notwendigkeit einer Anpassung ihrer aktuellen Verträge zu überzeugen.

    Teilweise gaben sich die Anrufer sogar gezielt als Mitarbeiter des aktuellen Energieversorgers der Verbraucher aus, um sich deren Vertrauen zu erschleichen. Auf diese Weise versuchten sie, den Betroffenen die Zähler- oder Kundennummer zu entlocken und sie zu einem Tarif- oder Vertragswechsel zu bewegen. Mitunter traten die Anrufer auch als Mitarbeiter einer Behörde, z.B. einer fiktiven "Deutschen Stromoptimierungsbehörde" oder gar als Vertreter der Bundesnetzagentur auf.

    Mithilfe dieser Gesprächstaktiken verschleierten die Mitarbeiter des Unternehmens das eigentliche Ziel der Anrufe - den zielgerichteten Vertrieb von Energielieferverträgen ihrer eigenen Vertragspartner.

    Einigen Verbrauchern wurde im Anschluss an das Telefonat ein Vertragsschluss unterstellt. Entweder war es nach den glaubhaften Angaben der Verbraucher gar nicht zu einem Vertragsschluss gekommen oder die Betroffenen hätten diesen ohne die wahrheitswidrigen Aussagen der Callcenter-Mitarbeiter nie abgeschlossen. Einen wirtschaftlichen Schaden konnten die Betroffenen nur abwenden, indem sie nach der unerwarteten Übersendung von Vertragsunterlagen einen Widerruf erklärten.

    Laut der Bundesnetzagentur sollen die Callcenter-Mitarbeiter in vielen Fällen aggressiv und unfreundlich aufgetreten sein. Zum Teil griffen sie die Verbraucher massiv verbal an und beleidigten sie. Zudem erfolgten die Anrufe bei vielen Verbrauchern in einer unerträglich empfundenen Häufigkeit. Dabei ignorierten die Anrufer auch in den Telefonaten erklärte Anrufverbote.

    "Dass das Callcenter mittels Belästigung und Täuschung agierte und zudem auch noch versuchte, Verbrauchern mittels unlauterer Methoden eigentlich nicht gewollte Vertragsabschlüsse zu unterstellen, zeigt die besondere Schwere des Falles", so Jochen Homann weiter.

    Die Geldbuße ist noch nicht rechtskräftig. Über einen möglichen Einspruch entscheidet das Amtsgericht Bonn Zuletzt ging die Bundesnetzagentur gegen die Firma ENERGYsparks GmbH vor. Diese hatte mit einer Vielzahl an Vertriebspartnern u.a. auch in der Türkei zusammengearbeitet, die als Subunternehmer Anrufe in Deutschland getätigt oder Adressdaten beschafft hatten. Das Unternehmen setzte dabei auch ein Unternehmen ein, das bereits einschlägig wegen unerlaubter Telefonwerbung verurteilt wurde. Kontaktdaten hatte das Unternehmen auch von unseriösen Adresshändlern beschafft.

    Auch hier gilt, die Geldbußen sind noch nicht rechtskräftig. Über einen möglichen Einspruch entscheidet das Amtsgericht Bonn.

    Mittlerweile kann man eine Beschwerde sehr schnell und einfach auch Online einreichen. Dieses betrifft die Telekommunikationsbranche bis hin zur Post.

    Damit Ihnen in Zukunft keine aktuellen Nachrichten oder Spar-Angebote entgehen, können Sie sich auch bei unserem kostenlosen Newsletter anmelden. Einmal in der Woche bekommen Sie dann eine Übersicht an Aktionen und wichtigen Änderungen im Telefonmarkt. Noch schneller sind Sie via Twitter und Facebook informiert.


  • Verwandte Nachrichten:


    Anzeige
    © Copyright 1998-2024 by DATA INFORM-Datenmanagementsysteme der Informatik GmbH 
    Damit wir unsere Webseiten für Sie optimieren und personalisieren können würden wir gerne Cookies verwenden. Zudem werden Cookies gebraucht, um Funktionen von Soziale Media Plattformen anbieten zu können, Zugriffe auf unsere Webseiten zu analysieren und Informationen zur Verwendung unserer Webseiten an unsere Partner in den Bereichen der sozialen Medien, Anzeigen und Analysen weiterzugeben. Sind Sie widerruflich mit der Nutzung von Cookies auf unseren Webseiten einverstanden?(mehr dazu)
    Cookie-Entscheidung widerrufen
    Impressum  Datenschutzhinweise