Strom: Bundesnetzagentur legt Reservekraftwerksbedarfs fest

  • 07.05.15 Die Übertragungsnetzbetreiber hatten der Bundesnetzagentur fristgerecht am 31. März 2015 ihre Systemanalyse und den daraus resultierenden Reservekraftwerksbedarf zur Bestätigung vorgelegt, teilt die Bundesnetzagentur mit.

    Das Vorhalten von Kraftwerksleistung dient der Behebung von kritischen

    Situationen im Übertragungsnetz, die auf Grund des unzureichenden Netzausbaus entstehen. In Zeiten hoher Stromnachfrage und gleichzeitig hoher erneuerbarer Erzeugung muss das überlastete Netz durch Abschaltung preiswerter konventioneller Kraftwerke sowie von erneuerbarer Erzeugung und das gleichzeitige Hochfahren teurerer, aber netztechnisch günstiger gelegenen Anlagen stabilisiert werden.

    Für alle Betrachtungszeiträume kommt die Bundesnetzagentur in Übereinstimmung mit den Übertragungsnetzbetreibern zu dem Ergebnis, dass sich der maximale Bedarf an Reserveleistung in den Situationen mit starker Windenergieeinspeisung und gleichzeitig hoher Nachfrage nach Strom einstellt. In der sogenannten Dunkelflaute mit niedriger oder gar keiner

    Einspeisung von Windenergie- und Photovoltaikanlagen bedarf es auch bei hoher Nachfrage keiner Reservekraftwerke.

    In den Wintern 2015/2016 und 2016/2017 kann sich der Reservebedarf nochmals um 1100 Megawatt erhöhen in Abhängigkeit davon, welche Reservekraftwerke in den am 4. Mai 2015 begonnenen Interessenbekundungsverfahren der Übertragungsnetzbetreiber verpflichtet werden können. Durch Veränderungen in der Erzeugungsstruktur und unzureichenden Netzausbau haben sich die Netzüberlastungen verändert. Zu den bekannten Nord-Süd-Engpässen sind Engpässe in Richtung Süd-Osten hinzugekommen. Diese könnten durch günstig gelegene Reservekraftwerke, beispielsweise in Polen, aufwandsärmer als durch Kraftwerke im Süden entlastet werden.

    Für das Jahr 2015/2016 haben die Übertragungsnetzbetreiber bereits in den Vorjahren Netzreserveleistung durch inländische Reservekraftwerke und Verträge mit ausländischen Kraftwerksbetreibern gesichert. Bei geeigneten Angeboten im Interessenbekundungsverfahren läge der noch zu beschaffende Bedarf bei 489 Megawatt. Im ungünstigsten Fall müsste eine Leistung von 1.388 Megawatt beschafft werden, um den maximalen Reservebedarf von 7.800 Megawatt zu decken.

    Auch für das Jahr 2016/2017 ist Erzeugungsleistung gesichert, die von deutschen Reservekraftwerken bereitgestellt wird. Im Fall der ausreichenden Verfügbarkeit günstig gelegener Reservekraftwerke wären von den Übertragungsnetzbetreibern noch 3.198 Megawatt zu beschaffen. Im ungünstigsten Fall läge der noch offene Reservebedarf bei 4.212 Megawatt. Dabei wurde bei der Ermittlung des Reservebedarfs für das Jahr 2016/2017 bereits davon ausgegangen, dass die sogenannte Thüringer Strombrücke wie geplant in Betrieb ist.

    Für das Jahr 2019/2020 beträgt der Reservebedarf 1.600 Megawatt. Der Rückgang des Reserveleistungsbedarfs liegt an einer auf europäischer Ebene diskutierten Einführung von Engpassmanagementverfahren zwischen dem deutschen und österreichischen Übertragungsnetz. Eine mögliche Limitierung der Stromexporte von Deutschland nach Österreich auf maximal 5,7 Gigawatt reduziert als Nebenfolge den Bedarf an Netzreserve auf 1,6 Gigawatt. Ohne die Einführung eines Engpassmanagements läge der Reservebedarf bei 6,1 Gigawatt.


  • Verwandte Nachrichten:


    Anzeige
    © Copyright 1998-2024 by DATA INFORM-Datenmanagementsysteme der Informatik GmbH 
    Damit wir unsere Webseiten für Sie optimieren und personalisieren können würden wir gerne Cookies verwenden. Zudem werden Cookies gebraucht, um Funktionen von Soziale Media Plattformen anbieten zu können, Zugriffe auf unsere Webseiten zu analysieren und Informationen zur Verwendung unserer Webseiten an unsere Partner in den Bereichen der sozialen Medien, Anzeigen und Analysen weiterzugeben. Sind Sie widerruflich mit der Nutzung von Cookies auf unseren Webseiten einverstanden?(mehr dazu)
    Cookie-Entscheidung widerrufen
    Impressum  Datenschutzhinweise