Bundesnetzagentur: 300.000 Euro Bußgeld wegen unerlaubter Telefonwerbung
Bundesnetzagentur: 300.000 Euro Bußgeld wegen unerlaubter Telefonwerbung
Die ENERGYsparks GmbH hatte unter Nennung der unternehmenseigenen Marke "Deutscher Energievertrieb" für einen Wechsel des Energielieferanten geworben. Obwohl die Bundesnetzagentur das Unternehmen mehrfach angehört hat, gingen auch weiterhin Verbraucherbeschwerden zu rechtswidrigen Anrufen des Unternehmens ein.
Bundesnetzagentur schreitet gegen Telefonwerbung ein -Bild: Bundesnetzagentur |
"Es ist das größte Verfahren wegen unerlaubter Telefonwerbung, das die Bundesnetzagentur bislang geführt hat", sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. Und ergänzt "Wir gehen konsequent gegen Täter vor, die auf Kosten von Verbrauchern verbotene Vertriebsmethoden einsetzen. Diese Unternehmen müssen mit hohen Geldbußen rechnen".
Aggressive Gesprächsführung und Telefonterror
Das Unternehmen hat sich über die wettbewerbsrechtlichen Vorgaben, die eine vorherige ausdrückliche Werbeeinwilligung fordern, bewußt hinweggesetzt. Dem Unternehmen waren die Verstöße bekannt, dennoch unternahm die Betriebsleitung nichts, um diese abzustellen.Die Anrufer traten gegenüber den Verbrauchern äußerst hartnäckig, aggressiv, beleidigend und teilweise bedrohend auf. Die Betroffenen wurden häufig mehrmals kontaktiert, obwohl sie weitere Anrufe bereits im ersten Gespräch untersagt hatten. Dies wurde von vielen der Verbraucher als äußerst belästigend empfunden.
"Unerlaubte Werbeanrufe stellen einen schwerwiegenden Eingriff in die Privatsphäre der Menschen dar. Es ist wichtig, dass sich Verbraucher an uns wenden. Denn nur wenn wir von den Vorfällen wissen, können wir konsequent dagegen vorgehen", erklärt Jochen Homann. Die ENERGYsparks GmbH hatte mit einer Vielzahl an Vertriebspartnern u.a. auch in der Türkei zusammengearbeitet, die als Subunternehmer Anrufe in Deutschland getätigt oder Adressdaten beschafft hatten. Das Unternehmen setzte dabei auch ein Unternehmen ein, das bereits einschlägig wegen unerlaubter Telefonwerbung verurteilt wurde. Kontaktdaten hatte das Unternehmen auch von unseriösen Adresshändlern beschafft.
Die Geldbußen sind noch nicht rechtskräftig. Über einen möglichen Einspruch entscheidet das Amtsgericht Bonn. Damit Ihnen in Zukunft keine aktuellen Nachrichten oder Spar-Angebote entgehen, können Sie sich auch bei unserem kostenlosen Newsletter anmelden. Einmal in der Woche bekommen Sie dann eine Übersicht an Aktionen und wichtigen Änderungen im Telefonmarkt. Noch schneller sind Sie via Twitter und Facebook informiert.
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