Fördersätze für Photovoltaik-Anlagen werden erneut nicht abgesenkt

  • 05.04.16 Die Bundesnetzagentur hat erneut die Fördersätze für die Photovoltaik Anlagen veröffentlicht. So werden die Fördersätze für Photovoltaik-Anlagen erneut nicht abgesenkt Die neue Regelung gilt für Anlagen, die im Zeitraum vom 1. April 2016 bis zum 30. Juni 2016 in den Betrieb gehen.

    Weniger Photovoltaik-Anlagen in den letzten 12 Monaten

    Der Zubau der vergangenen zwölf Monate liegt mit etwa 1.367 Megawatt mehr als 1.000 Megawatt unterhalb des gesetzlich festgelegten Zubaukorridors von 2.400 bis 2.600 Megawatt.

    Die Fördersätze für Strom aus Photovoltaik-Anlagen müssen nach den Regeln des Erneuerbare-Energien-Gesetz monatlich angepasst werden. Entscheidend hierfür ist der Zubau der letzten zwölf Monate. Bewegt sich der Zubau innerhalb des gesetzlichen Korridors, ist eine Absenkung der Vergütungssätze um jeweils ein halbes Prozent pro Monat vorgesehen. Die Absenkung verstärkt sich, wenn der Zubau den Korridor überschreitet. Eine

    Unterschreitung des Zubaukorridors führt dagegen dazu, dass die Vergütung weniger stark sinkt, bei einer Unterschreitung um mehr als 900 Megawatt gleich bleibt oder bei einer Unterschreitung um mehr als 1.400 Megawatt ansteigt.

    Im Rahmen der aktuellen Berechnung der Vergütungssätze sind die in den Monaten März 2015 bis Februar 2016 gemeldeten Zahlen berücksichtigt worden. Hierin sind alle Meldungen in diesem Zeitraum, auch Nachmeldungen von Anlagen enthalten.


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