Bundesnetzagentur mit Entwurf für Bundesbedarfsplan --Stromtrasse Kiel-Göhl ist gestrichen

  • 26.11.12 Die Bundesnetzagentur hat ihren Entwurf für den Bundesbedarfsplan beim Stromnetzeausbau der Bundesregierung vorgelegt. Dabei wird sicherlich vielen Bürgern ein Stein vom Herzen fallen. Insbesondere eine sehr umstrittene Stromtrasse durch ein Vogelschutzgebiet, im Kreis Plön entlang des Selenter Sees, die Stromleitungsgasse Göhl-Kiel, ist für den Stromentwicklungsplan 2012
    von der Bundesnetzagentur nicht bestätigt worden.

    Die Firma TenneT TSO GmbH, als Antragssteller der Stromtrasse Kiel Göhl, ist hier mit unsachlichen und widersprüchlichen Argumenten besonders dreist in der Bevölkerung aufgefallen. Zuletzt konnte der Übertragungsnetzbetreiber TenneT TSO GmbH auch nicht von der Bundesnetzagentur zertifiziert werden, da der Betreiber die nicht dafür zwingend notwendigen Nachweise über die erforderlichen finanziellen Mittel zur Erfüllung seiner gesetzlichen Netzbetriebs- und -ausbaupflichten erbracht hat. Dies bedeutet jedoch nicht, dass TenneT TSO GmbH ihr Übertragungsnetz zukünftig nicht mehr selbst betreiben darf, teilte die Bundesnetzagentur über den Betreiber mit.

    Ebenfalls in Schleswig Holstein wurde die Stromtrasse Audorf-Kiel nicht von der Bundesnetzagentur bestätigt.

    Zentraler Baustein des Netzentwicklungsplans sind Leitungen, die mittels Höchstspannungsgleichstromübertragung, künftig den im Norden erzeugten Windstrom in die Verbrauchszentren im Westen und Süden des Landes transportieren sollen.

    Im bestätigten Netzentwicklungsplan sind erstmals die Optimierungs-, Verstärkungs- und Ausbaumaßnahmen enthalten, die in zehn Jahren für ein sicheres und zuverlässiges Übertragungsnetz erforderlich sind. Die vier Übertragungsnetzbetreiber haben insgesamt ein schlüssiges Konzept für eine stabile Stromversorgung im Jahr 2022 vorgelegt. Dabei hat die Bundesnetzagentur aber auch sehr zweifelhafte Stromtrassen aus dem Verkehr gezogen.

    Auch sind beispielsweise zum jetzigen Zeitpunkt nur drei von vier Höchstspannungsgleichstromübertragung Korridoren bestätigt worden, so Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. Bei der Bundesnetzagentur wurden insgesamt 74 Maßnahmen vorgeschlagen, diese wurden auf 51 Maßnahmen reduziert.

    Die Bundesnetzagentur hat seit dem August einen von den Übertragungsnetzbetreibern vorgelegten Entwurf des Netzentwicklungsplans Strom sorgfältig überprüft. In die Überprüfung sind die Ergebnisse einer achtwöchigen Öffentlichkeitsbeteiligung eingeflossen. Im Rahmen dieser Beteiligung hat die Bundesnetzagentur über 3.300 Stellungnahmen erhalten, der überwiegende Teil stammte von interessierten Privatpersonen, teilt die Bundesnetzagentur mit.

    Das Bundeswirtschaftsministerium wird nun ein Bundesbedarfsplangesetz entwerfen, welches dann schon im Dezember vom Bundeskabinett verabschiedet werden soll. Auf dieser Grundlage kann dann mit den konkreten Planungsverfahren begonnen werden, mit denen zunächst die geeigneten Korridore und anschließend die konkreten Trassen festgelegt werden. Dabei werden die betroffenden Bürger wieder zu einer Stellungnahme gebeten. Hier können dann die Bürger wirtschaftliche, gesundheitliche, kulturelle und sonstige Gründe für eine andere Trassenführung anführen, damit die Stromtrasse nicht in der Nähe ihrer Grundstücke oder sonstigen schützenswerten Gebiete geht.


  • Verwandte Nachrichten:


    Anzeige
    © Copyright 1998-2024 by DATA INFORM-Datenmanagementsysteme der Informatik GmbH 
    Damit wir unsere Webseiten für Sie optimieren und personalisieren können würden wir gerne Cookies verwenden. Zudem werden Cookies gebraucht, um Funktionen von Soziale Media Plattformen anbieten zu können, Zugriffe auf unsere Webseiten zu analysieren und Informationen zur Verwendung unserer Webseiten an unsere Partner in den Bereichen der sozialen Medien, Anzeigen und Analysen weiterzugeben. Sind Sie widerruflich mit der Nutzung von Cookies auf unseren Webseiten einverstanden?(mehr dazu)
    Cookie-Entscheidung widerrufen
    Impressum  Datenschutzhinweise