Bundesnetzagentur verhängt Bußgeld gegen Care Energy
"Im Rahmen unserer Prüfungen hat sich herausgestellt, dass die sogenannte
Nutzenergieversorgung faktisch und rechtlich nichts anderes ist als
klassischer Stromvertrieb", erläutert Jochen Homann, Präsident der
Bundesnetzagentur. "Wie bei jedem anderen Stromlieferanten rechnet Care
Energy den Verbrauch über den Stromzähler des Endkunden ab. Mit Energiecontracting hat das nichts zu tun."
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