Verbraucherzentrale siegt gegen E.on Hanse im Gaspreisstreit

  • 30.04.13 Am Hamburger Gericht hat ein Rechtsstreit nach 8 Jahren ein Ende gefunden. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Hamburg gegen E.on Hanse gegen unerlaubte Gaspreiserhöhungen. Die Gerichte gaben in den Vorinstanzen den Verbraucherschützern Recht, E.on Hanse zeigte sich hingegen uneinsichtigt, und hatte sogar entgegen dem Rat der Hamburger Richter weitere Rechtmittel eingelegt.

    Nun hat E.on Hanse verkündet, dass sie die Rechtsmittel gegen die Urteile des Hanseatischen Oberlandesgerichts und des Landgerichts Hamburg im Gaspreisstreit mit den Kunden und der Verbraucherzentrale Hamburg zurück ziehen will. Damit werden die in den beiden von Verbraucherseite eingereichten Sammelklagen ergangenen Urteile rechtskräftig.

    "Ein mehr als achtjähriger Kampf mit zwei Sammelklagen gegen überhöhte Gaspreise und unfaire Vertragsklauseln geht damit zu Ende: Die erste Sammelklage gegen einen deutschen Energieversorger und die erste Sammelzahlungsklage sind endgültig erfolgreich", freut sich Günter Hörmann, Geschäftsführer der Verbraucherzentrale Hamburg.

    Die im April 2005 von 53 Gaskunden mit Unterstützung der Verbraucherzentrale Hamburg erhobene erste Sammelklage war auf Feststellung der Unwirksamkeit der Preisfestsetzungen gerichtet und führte am 30. Januar 2013 zu einem Sieg für die Gaskunden vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht. Gegen das Urteil legte E.on Hanse Revision zum Bundesgerichtshof ein. Diese Revision will der Energieversorger nun zurück ziehen.

    Im Jahr 2009 hatte schon das Hamburger Gericht auf Erstattung der wegen der Unwirksamkeit der Preisfestsetzungen überzahlten Beträge in den Gasrechnungen zu Gunsten der Verbraucher entschieden. Dabei wurde E.on Hanse zu einer Zahlung von 75.000 Euro verdonnert.

    Damit brauchen die Gaskunden, die ihre Rechnungen gekürzt hatten, nichts nachzuzahlen. Wer Widerspruch eingelegt hat, aber das Verlangte gezahlt hat, kann Erstattung verlangen. Wer bis jetzt nichts unternommen hat, sollte prüfen lassen, ob er eventuell noch einen Erstattungsanspruch hat. Dabei gehen die Verbraucherschützer von mehreren 100.000 Gaskunden aus, welche einen Anspruch auf Erstattung haben. Dabei geht es um Summen von mindestens 50 Millionen Euro, so die Verbraucherzentrale Hamburg.

    Vorsorglich sollten alle betroffenen Gaskunden ihre Ansprüche geltend machen, empfiehlt die Verbraucherzentrale. Für den Fall, dass E.on Hanse den Erstattungsverlangen der Kunden nicht nachkommt, fordert die Verbraucherzentrale alle Betroffenen zur gerichtlichen Geltendmachung ihrer Ansprüche auf.

    Sollte E.on Hanse nicht den Erstattungsansprüchen der Kunden nachkommen, muss sich das Unternehmen auf eine Prozess- und Kostenlawine einstellen, wie es sie noch nie gesehen hat, so die Verbraucherzentrale weiter.


  • Verwandte Nachrichten:


    Anzeige
    © Copyright 1998-2024 by DATA INFORM-Datenmanagementsysteme der Informatik GmbH 
    Damit wir unsere Webseiten für Sie optimieren und personalisieren können würden wir gerne Cookies verwenden. Zudem werden Cookies gebraucht, um Funktionen von Soziale Media Plattformen anbieten zu können, Zugriffe auf unsere Webseiten zu analysieren und Informationen zur Verwendung unserer Webseiten an unsere Partner in den Bereichen der sozialen Medien, Anzeigen und Analysen weiterzugeben. Sind Sie widerruflich mit der Nutzung von Cookies auf unseren Webseiten einverstanden?(mehr dazu)
    Cookie-Entscheidung widerrufen
    Impressum  Datenschutzhinweise