Verbraucherzentrale siegt gegen E.on Hanse im Gaspreisstreit
"Ein mehr als achtjähriger Kampf mit zwei Sammelklagen gegen überhöhte Gaspreise und unfaire Vertragsklauseln geht damit zu Ende: Die erste Sammelklage gegen einen deutschen Energieversorger und die erste Sammelzahlungsklage sind endgültig erfolgreich", freut sich Günter Hörmann, Geschäftsführer der Verbraucherzentrale Hamburg.
Im Jahr 2009 hatte schon das Hamburger Gericht auf Erstattung der wegen der Unwirksamkeit der Preisfestsetzungen überzahlten Beträge in den Gasrechnungen zu Gunsten der Verbraucher entschieden. Dabei wurde E.on Hanse zu einer Zahlung von 75.000 Euro verdonnert.
Damit brauchen die Gaskunden, die ihre Rechnungen gekürzt hatten, nichts nachzuzahlen. Wer Widerspruch eingelegt hat, aber das Verlangte gezahlt hat, kann Erstattung verlangen. Wer bis jetzt nichts unternommen hat, sollte prüfen lassen, ob er eventuell noch einen Erstattungsanspruch hat. Dabei gehen die Verbraucherschützer von mehreren 100.000 Gaskunden aus, welche einen Anspruch auf Erstattung haben. Dabei geht es um Summen von mindestens 50 Millionen Euro, so die Verbraucherzentrale Hamburg.
Vorsorglich sollten alle betroffenen Gaskunden ihre Ansprüche geltend machen, empfiehlt die Verbraucherzentrale. Für den Fall, dass E.on Hanse den Erstattungsverlangen der Kunden nicht nachkommt, fordert die Verbraucherzentrale alle Betroffenen zur gerichtlichen Geltendmachung ihrer Ansprüche auf.
Sollte E.on Hanse nicht den Erstattungsansprüchen der Kunden nachkommen, muss sich das Unternehmen auf eine Prozess- und Kostenlawine einstellen, wie es sie noch nie gesehen hat, so die Verbraucherzentrale weiter.
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