Verbraucherzentrale: Bundesnetzagentur leitet Verfahren gegen Vattenfall ein

  • 11.03.13 Der Kampf um die Gunst des Stromkunden ist im vollen Umfang zugange. Dabei treiben es manchmal aber die Stromanbieter und auch Netzbetreiber weit über das Erlaubte hinaus. Die Bundesnetzagentur hat nun gegen die Vattenfall Stromnetz Hamburg GmbH ein Verfahren wegen eines möglichen Verstoßes gegen das Energiewirtschaftsgesetz aufgrund von
    Werbemaßnahmen eingeleitet. Als Beschwerdeführer trat die Verbraucherzentrale Hamburg auf.

    Der Netzbetreiber Vattenfall hat gegen Jahresende Werbung gemacht, die zur Kritik der Verbraucherzentrale und der Bundesnetzagentur führte. Unter der Marke "Vattenfall" waren im Herbst letzten Jahres großformatige Zeitungsanzeigen und Plakate mit dem Slogan "Für die Energiewende braucht es Versorgungssicherheit" erschienen. Aus den Anzeigen ging der Auftraggeber Vattenfall Stromnetz Hamburg GmbH nicht eindeutig hervor. Da zudem zeitgleich Anzeigen der Vattenfall Vertriebsgesellschaft in gleicher Farbgebung, Textgestaltung und Bildsprache geschaltet wurden, sah die Verbraucherzentrale die Gefahr der Verwechslung zwischen Vertrieb und Netzbetrieb sowie der Wettbewerbsverzerrung gegeben.

    Daher hat die Verbraucherzentrale Hamburg das für den Betrieb des Stromnetzes in Hamburg zuständige Unternehmen Vattenfall wegen unlauteren Wettbewerbs abgemahnt, von diesem eine Unterlassungserklärung erwirkt und die Bundesnetzagentur über den Vorgang informiert. Vattenfall muss jetzt mit einer Untersagungsverfügung der Behörde rechnen, hat aber zuvor noch Gelegenheit zur Stellungnahme.

    "Netzbetreiber müssen neutral sein und den fairen Wettbewerb der Energieanbieter im Interesse der Verbraucher gewährleisten. Das Verfahren der Bundesnetzagentur bestätigt, dass unsere Zweifel bei Vattenfall angebracht sind", sagt Günter Hörmann, Geschäftsführer der Verbraucherzentrale Hamburg.


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