Bundesnetzagentur: Weniger Einspeisevergütung für PV-Anlagen im Oktober

  • 07.10.14 Die Erbauer von neuen Photovoltaikanlagen bekommen im Monat Oktober nun weniger Geld. Die Vergütungssätze für Photovoltaikanlagen sinken im Zeitraum vom 1. Oktober 2014 bis zum 1. Dezember 2014 jeweils zum Monatsersten nur noch um 0,25 Prozent, so die neuesten Berechnungen der Bundesnetzagentur.

    "Die Zubauzahlen der vergangenen zwölf Monate liegen mit etwa 2.397 MW knapp unterhalb des im Rahmen der EEG-Reform gesetzlich festgelegten Zubaukorridors von 2.400 MW bis 2.600 MW", sagte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. Im letzten Berechnungszeitraum hatte der Zubau mit ca. 3.000 MW noch innerhalb des Zubaukorridors des alten Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) von 2012 (2.500 bis 3.500 MW) gelegen. "ereits im vergangenen Jahr ist der monatliche Zubau von PV-Anlagen kontinuierlich gesunken. Diese Entwicklung hat sich nun fortgesetzt.

    Die Einspeisevergütung für Strom aus PV-Anlagen nach dem EEG wird monatlich angepasst. Hierbei ist eine konstante Absenkung der Vergütungssätze um jeweils

    ein halbes Prozent vorgesehen. Die Einspeisevergütung wird zusätzlich abgesenkt, wenn sich der Zubau oberhalb des im EEG festgelegten Korridors von 2.400 MW bis 2.600 MW pro Jahr bewegt. Die Absenkung erfolgt dabei stufenweise je nach Höhe der Überschreitung. Eine Unterschreitung des Zubaukorridors führt dagegen dazu, dass die Vergütung weniger stark sinkt, gleich bleibt oder sogar ansteigt.

    Die Bundesnetzagentur ist für die Registrierung der, nach dem EEG geförderten, PV-Anlagen zuständig. Darüber hinaus ermittelt sie die neuen Einspeisevergütungen und veröffentlicht diese im Bundesanzeiger und auf ihren Internet-Seiten. Für die Berechnung der Degression bilden die vergangenen zwölf Monate die Datengrundlage.

    Für die Bestimmung des Gesamtausbaus der nach EEG geförderten PV-Anlagen wurden die Zahlen des PV-Meldeportals um die Daten für das bislang unvollständig erfasste Jahr 2009 durch Schätzungen der Bundesnetzagentur auf Grundlage der Daten der Übertragungsnetzbetreiber um 644 MW ergänzt. Der gesetzlich festgelegte Deckel von 52 GW Gesamtausbau wird nun aufgrund einer gefestigteren Datengrundlage bestimmt.

    Neben dem PV-Meldeportal führt die Bundesnetzagentur seit dem 1. August 2014 auch ein Anlagenregister, um den Zubau der erneuerbaren Energien zu erfassen. Hier werden mit Ausnahme der PV-Anlagen sämtliche Erneuerbare-Energien-Anlagen, die seit dem 1. August 2014 in Betrieb gegangen sind, erfasst.


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