Regulierung: E.ON Ruhrgas muss feste Transportkapazitäten für Gas Release-Mengen anbieten
Hintergrund des von EnBW Trading angestrengten Missbrauchsverfahrens ist der
Nach dem Ende der letztjährigen Auktion hatte sich EnBW Trading erfolglos bei
ERT um feste Transportkapazitäten bemüht. Stattdessen sagte die ERT lediglich
unterbrechbare Kapazitäten zu. Nach ihren Angaben waren die freien festen
Kapazitäten zu diesem Zeitpunkt bereits von Dritten gebucht. Bei der
Kapazitätsvergabe sah sie auch erhebliche Kapazitäten von E.ON
Mit der heute getroffenen Entscheidung hat die Bundesnetzagentur die Auffassung von EnBW Trading bestätigt, wonach sich ERT bei der Vergabe diskriminierend und damit missbräuchlich verhalten hat. Maßgeblich für diese Entscheidung war vor allem die Auslegung der Auflagen aus der Ministererlaubnis. Die ERT konnte ihr Verhalten weder formal noch in der Sache rechtfertigen. Ihr Einwand, der Bundesnetzagentur sei die Berücksichtigung der Ministererlaubnis nicht erlaubt, hielt der juristischen Prüfung nicht stand. ERT verkennt, dass die mit der Ministererlaubnis gewollte Wettbewerbsbelebung nur erreichbar ist, wenn feste Transportmöglichkeiten für die versteigerten Gasmengen bereitstehen. Soweit Kapazitätsbuchungen aus der E.ON Ruhrgas-Gruppe dem entgegenstehen, sind diese im Sinne der Ministererlaubnis nachrangig zu behandeln und müssen zurücktreten.
Es ist davon auszugehen, dass diese Entscheidung über den konkreten Anlass hinaus von weit reichender Bedeutung für das Gas Release-Programm 2006 sein wird. Die diesjährige Auktion ist die vierte im Rahmen des Gas-Release-Programms der E.ON Ruhrgas und findet am 17. Mai statt. Nach dem Rechtsverständnis der heutigen Entscheidung, die allerdings noch gerichtlich überprüft werden kann, muss ERT allen Erwerbern von Release-Mengen feste Transportkapazitäten anbieten, soweit sie dies wünschen. Damit dürften die Wettbewerb belebenden Anreize für eine Ersteigerung des Erdgases bei der Auktion erheblich zunehmen. Ohne die heutige Entscheidung würde der Ministererlaubnis an maßgeblicher Stelle die Substanz entzogen.