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Verbraucherzentrale Niedersachsen: Viele Online-Anbieter haben noch keinen Kündigungsbutton --Auch Stromanbieter betroffen -Screenshot: Verbraucherzentrale.de
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Insgesamt mahnten die Verbraucherzentralen 152 Unternehmen ab. 86 Unternehmen zeigten sich
einsichtig, unterschreiben die geforderte Unterlassungserklärung
unterschrieben und haben ihre Websites gesetzeskonform angepasst.
Es wurden drei einstweilige Verfügungen erwirkt und in 17 Fällen mussten die
Verbraucherschützer sogar klagen. Hier sind die Ergebnisse noch offen.
Bei Kündigungsbutton gibt es klare gesetzliche Vorgaben
Auch kann man die Verbraucherschützer Online über einen
fehlenden Kündigungsbutton informieren.
Für den Kündigungsbutton gibt es klare gesetzliche Vorgaben. Die Schaltfläche
muss deutlich gestaltet sein und sie muss die Bezeichnung "Verträge hier
kündigen" oder eine ähnliche Formulierung enthalten. Die Schaltfläche muss
dann zu einer Bestätigungsseite führen, auf der Verbraucher Angaben zum
Vertrag machen können, den sie kündigen möchten. Die Kündigung muss mittels
einer eindeutig gekennzeichneten Bestätigungsschaltfläche, etwa mit dem
Hinweis "Jetzt kündigen", abgeschlossen werden können.
Beide Schaltflächen, die zur Einleitung des Kündigungsvorgangs und die zur
Abgabe der Kündigung, müssen ständig verfügbar und leicht zugänglich
sein. Eine Anmeldung auf der Webseite darf dafür beispielsweise nicht
erforderlich sein. Verbraucher müssen ausserdem die Möglichkeit haben,
die über die Webseite vorgenommene Kündigung abzuspeichern.
Verpflichtend ist der Kündigungsbutton für langfristige Verträge, die Sie
online abschliessen können. Dazu zählen beispielsweise Zeitschriftenabos,
Verträge für Strom, Gas oder mit Fitnessstudios, aber auch
Versicherungsverträge.
Mietverträge und Arbeitsverträge nur schriftlich kündigen
Manche Verträge können Sie ausschliesslich schriftlich kündigen. So sieht es
das Gesetz vor. Dazu zählen unter anderem Mietverträge und
Arbeitsverträge. Für diese ist der Kündigungsbutton nicht verpflichtend.
Musterformular für fristlose Kündigung
Wer den gesetzlichen Vorgaben nicht entspricht, kann dann laut den
Verbraucherschützern auch ausserordentlich kündigen. So kann man kündigen, wenn der Kündigungs-Button fehlt.
Auch darf ein vorgeschaltetes Login nicht verlangt werden.
Das Musterformular ist
online bei den Verbraucherschützern zu finden.
Verbraucherzentrale vzbv: Gerichtsurteil bestätigt irreführende Werbung für Mobilfunktarif Alditalk
Wenn man einen Prepaid Tarif ohne einen Mindestumsatz bucht, sollte man auch
keinen Mindestumsatz haben. So hatte sich nun das Landgericht Essen der
Auffassung der Verbraucherzentrale Bundesverband angeschlossen. Daher sei die
Behauptung
"Kein Mindestumsatz" für Verbraucher irreführend, so die Richter am Landgericht Essen.
So darf die Medion AG darf für den Prepaid-Basistarif der Marke Alditalk nicht
mehr damit werben, dass kein Mindestumsatz erforderlich sei. Diese Aussage
hatte Verbraucherzentrale Bundesverband kritisiert und nun vor Gericht in
ihrer Auffassung eine Bestätigung vom Landgericht Essen bekommen.
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Verbraucherzentrale vzbv: Gerichtsurteil bestätigt irreführende Werbung für Mobilfunktarif Alditalk -Bild: © PublicDomainPictures (Pixabay License)/ pixabay.com
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Das hatte das Landgericht Essen in einem noch nicht rechtskräftigen Urteil
entschieden, dass die Werbeaussage nicht zu treffe und sei daher irreführend.
"Der Tarif kann nur eingeschränkt oder gar nicht mehr genutzt werden, wenn
Kund:innen nicht immer wieder neues Guthaben in Höhe von mindestens fünf Euro
aufladen," sagt Jana Brockfeld, Rechtsreferentin beim vzbv. "Das ist
nichts anderes als ein für die Nutzung der SIM-Karte erforderlicher Mindestumsatz, den es nach der Werbung angeblich nicht gibt.".
Guthaben muss immer wieder aufgeladen werden
Die Medion AG wirbt im Internet für den "Basis-Prepaid-Tarif" von Alditalk mit
der Behauptung "Kein Mindestumsatz". Dieser Tarif ist dadurch gekennzeichnet,
dass nach Aktivierung der SIM-Karte das Startguthaben zunächst nur innerhalb
eines Aktivitätszeitfensters von zwölf Monaten genutzt werden kann.
Nach dem Ablauf des Zeitfensters sind die Kunden noch zwei Monate auf dem
Handy erreichbar. Danach wird ihre SIM-Karte deaktiviert. Um weiter
telefonieren zu können und erreichbar zu bleiben, müssen diese ihr
Aktivitätszeitfenster verlängern, indem sie immer wieder neues Guthaben
aufladen. Zahlen sie zum Beispiel den Mindestaufladebetrag von fünf Euro,
verlängert sich das Zeitfenster um vier Monate. Danach ist eine erneute Aufladung nötig.
Wenn man dann das maximale Guthaben von 200 Euro erreicht hat, sind die Kunden
gezwungen, mindestens fünf Euro ihres Guthaben "abzutelefonieren", so die
Verbraucherschützer. Sonst ist keine neue Aufladung und damit auch keine
Verlängerung des Aktivitätszeitfensters mehr möglich.
Das Landgericht Essen schloss sich der Auffassung des vzbv an, dass die
Behauptung "Kein Mindestumsatz" für Verbraucher irreführend ist.
Das Gericht kritisierte, dass Kunden verbrauchsunabhängig auf ihr "Konto"
einzahlen, um die SIM-Karte weiter nutzen zu können und die vertragliche
Gegenleistung zu erhalten. Bei Erreichen des maximalen Guthabens seien sie
zudem gezwungen, Guthaben zu verbrauchen, um das Aktivitätszeitfenster
verlängern zu können. Damit läge aber ein Mindestumsatz vor.
Verbraucherzentrale vzbv: Ramona Pop übernimmt Leitung des Verbraucherzentrale
Nach dem Weggang des ehemaligen Vorsitzenden der
Verbraucherzentrale vzbv, Klaus Müller, zur Bundesnetzagentur, folgt nun
Ramona Pop auf dem Posten des Vorstandes. Zuvor wurde die Verbraucherzentrale
von der Interims-Vorständin Jutta Gurkmann geleitet. Ramona Pop zuvor
Bürgermeisterin und Senatorin für Wirtschaft, Energie und Betriebe in Berlin und von 2009 bis 2016 Fraktionsvorsitzende der Grünen im Berliner Abgeordnetenhaus. Als aktuell grösste Aufgabe sieht sie die Verbraucherpreiskrise.
So übernimmt die neue Vorsitzende Ramona Pop übernimmt ihr Amt von Jutta
Gurkmann, die die Verbraucherzentrale vzbv von März bis Juni geleitet hatte.
Diese wird nun wieder ihre Aufgabe als Geschäftsbereichsleiterin
Verbraucherpolitik übernehmen. Zuvor hatte Klaus Müller den Verband von 2014 bis Februar 2022 geleitet. Seit März 2022 ist er Präsident der Bundesnetzagentur.
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Verbraucherzentrale vzbv: Ramona Pop übernimmt Leitung des Verbraucherzentrale -Bild: Die Hoffotografen Gmbh/Christine Blohmann/vzbv
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"Verbraucherschutz ist das Gebot der Stunde. Die grossen Herausforderungen
unserer Zeit - steigende Verbraucherpreise, Klimakrise und Digitalisierung -
werden wir nur meistern, wenn die Politik die Verbraucher:innen stärkt und
einbindet", sagt Ramona Pop.
"Ich freue mich auf die Herausforderung, den vzbv in turbulenten Zeiten
anzuführen und den 80 Millionen Verbraucher:innen eine relevante Stimme
verleihen zu dürfen. In der aktuellen Preiskrise werde ich mich dafür
einsetzen, dass Verbraucher:innen nicht das Nachsehen haben. Die Regierung
muss in erster Linie diejenigen entlasten, die angesichts steigender Preise im
Supermarkt, im Bereich Mobilität und beim Heizen bereits mit dem Rücken zur
Wand stehen."
Nach Alarmstufe Gas: Verbraucherschützer und HDE fordern Gaspreisdeckel
Bislang wurde noch nicht die Preisanpassungsklausel nach dem
Energiegesetz gezogen. Dieses kann aber jederzeit erfolgen. Die Folgen wären
für viele Verbraucher dramatisch. Auch befürchten Verbände eine steigende Zahl von Unternehmensinsolvenzen und Haushalten, die Heizkosten nicht mehr stemmen können. Auch sind seit einem Jahr die Energiepreise in einem bislang nicht bekannten Ausmass gestiegen. Nun kommt der Angriffskrieg von Russland hinzu.
So sind die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und der Handelsverband
Deutschland (HDE) nach eigenem Bekunden alarmiert und fordern deshalb
gemeinsam weitere Entlastungen für private Haushalte und den Handel aber auch
neue Ansätze zur Bekämpfung der Gaspreiskrise.
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Nach Alarmstufe Gas: Verbraucherschützer und HDE fordern Gaspreisdeckel -Screenshot: Bundesnetzagentur
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Dabei hat die Bundesregierung inzwischen verschiedene Massnahmen in Form zweier
Entlastungspakete auf den Weg gebracht. Aber es drohen zusätzlichen Energiekosten,
insbesondere für die Haushalte mit geringem Einkommen. Auch der
Handel braucht jetzt Unterstützung für in Schieflage geratene Unternehmen, so
die Forderungen.
Bislang sind direkte Versorgungsengpässe mit den fossilen Energien Kohle, Öl
und Gas ausgeblieben. Mitte Juni wurden die Gaslieferungen aus Russland nach
Europa allerdings substantiell gekürzt, am 23.06.22 hat die Bundesregierung die
Alarmstufe des Notfallplans Gas ausgerufen.
"Die steigenden Energiepreise haben die grösste Verbraucherkrise seit
Jahrzehnten ausgelöst. Fast alles wird derzeit teurer. In dieser Situation
muss die Politik bereit sein, auch neue Wege zu gehen", sagt vzbv-Vorständin
Jutta Gurkmann. "Die EU könnte zum Beispiel ihr starkes Marktgewicht gegenüber
Gas-exportierenden Ländern und auf den globalen Spotmärkten für Flüssiggas
einsetzen, um eine Preisobergrenze von 50 Euro pro Megawattstunde für
Gas-Einkäufe festzulegen. Allein damit liessen sich die Kosten für den
Gas-Einkauf um rund 240 Milliarden Euro pro Jahr minimieren.".
"Für den Einzelhandel sind die steigenden Energiepreise eine doppelte
Herausforderung. Zum einen bringen die hohen Kosten viele Handelsunternehmen
in ernstzunehmende Schwierigkeiten. Zum anderen haben die Verbraucherinnen und
Verbraucher weniger finanzielle Mittel für ihre Einkäufe zur Verfügung. Die
Händlerinnen und Händler kommen folglich gleich von zwei Seiten unter Druck",
so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. "Deshalb ist es für den Einzelhandel
von existenzieller Bedeutung, dass die Bundesregierung die Preisanstiege
zielgerichtet und rasch abfedert."
7 Punkte Plan an Forderungen
• Energiesparen, am besten EU-weit und gegebenenfalls mit verbindlichen Einsparzielen für jeden Mitgliedsstaat.
• Energielieferanten beteiligen sich an den Zusatzkosten durch den steigenden Gaspreis im Fall der Umsetzung des § 24 Energiesicherungsgesetz. Damit sollen ungebremste und unkontrollierte Preiserhöhungen, die bei einer Gasnotlage auf die Endverbraucher zukommen könnten, abgemildert werden.
• Ersatz von Gaskraftwerken, damit das Gas nicht verbrannt, sondern eingespeichert wird.
• Gas-Preisdeckel für Endverbraucher:innen.
• Gemeinsame Gas-Beschaffung durch die EU.
• EU-Preislimit beim Gas-Einkauf.
• Zusätzliche Entlastungen durch weitere Entlastungspakete.
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