Bundesnetzagentur: Viele Stromnetzbetreiber haben Netznutzer getäuscht
Die Bundesnetzagentur stellt hierzu klar, dass bislang die so genannte "Genehmigungsfiktion" in keinem Fall eingetreten ist.
Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sieht vor, dass ein beantragtes Entgelt für einen Zeitraum von einem Jahr unter dem Vorbehalt des Widerrufs als genehmigt gilt, wenn die Regulierungsbehörde innerhalb von sechs Monaten nach Vorliegen der vollständigen Unterlagen keine Entscheidung getroffen hat.
"Die der Bundesnetzagentur vorliegenden Anträge konnten bei der Antragstellung
nicht als vollständig im Sinne des EnWG angesehen werden. Damit ist auch der
"Die beantragten Netzentgelterhöhungen", betonte Kurth, "dürfen daher gegenüber den Netznutzern bis auf weiteres nicht angewendet werden. Preissenkungen sind hingegen nach wie vor genehmigungsfrei möglich."
Alle Netzbetreiber, deren Netzentgeltanträge von der Bundesnetzagentur derzeit geprüft werden, sind Ende April 2006 auf diesen sich aus der Unvollständigkeit der Antragsunterlagen ergebenden Sachverhalt schriftlich hingewiesen worden.
Die Bundesnetzagentur setzt die Prüfung der Genehmigungsanträge unverändert fort. Mit ersten Entscheidungen ist voraussichtlich noch in diesem Monat zu rechnen.
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