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Bundesnetzagentur: Alte Stromzähler sollen die EEG Einspeisung nicht mehr verzögern -Bild: © pixabay.com
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Mit dem neuen Positionspapier der Bundesnetzagentur mit dem Umgang mit der
verzögerten Bereitstellung von Messeinrichtungen im Zuge der Inbetriebnahme
von Erneuerbare-Energien-Anlagen kommt Bewegung in den EEG Ausbau.
"Wir müssen sicherstellen, dass bereits fertiggestellte
Erneuerbare-Energien-Anlagen auch tatsächlich und schnell die erzeugte Energie
ins Netz einspeisen können und dürfen. Fehlende Zähler dürfen nicht der Grund
für Verspätungen bei der Einspeisung von Strom sein. Hier sind pragmatische
Lösungsansätze gefragt. Die zügige Einspeisung liegt im Interesse der
Anlagenbetreiber und der Energiewende insgesamt", sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur.
Damit neu errichtete Erneuerbare-Energien-Anlagen Strommengen einspeisen
können, bedarf es unter anderem des Einbaus der hierfür erforderlichen
Messtechnik durch den zuständigen Messstellenbetreiber. Ohne diese Messtechnik
ist eine ordnungsgemässe Energiemengenerfassung nicht möglich und eine Einspeisung infolge dessen nicht statthaft.
Gegenwärtig erreichen die Bundesnetzagentur vermehrt Beschwerden, dass sich
der Einbau der Messeinrichtungen teilweise um mehrere Monate verzögere oder
Messstellenbetreiber auf entsprechende Anfragen überhaupt nicht reagieren
würden. Durch diese an sich erzeugungsbereiten Anlagen kann dann keine Einspeisung erfolgen.
Unter Berücksichtigung der angespannten Energieversorgungssituation, nimmt die
Bundesnetzagentur über das Positionspapier verschiedene Klarstellungen vor und
gibt einen Impuls für pragmatische Lösungen. So wird etwa klargestellt, dass
der Messstellenbetreiber verpflichtet ist, notfalls auch andere als die sonst
üblichen Messgerätetypen einzubauen. Stellt der Messstellenbetreiber innerhalb
eines Monats keinen Zähler bereit, besteht nach dem Positionspapier ein Recht
des Kunden auf Ersatzvornahme. Auf diesem Wege wird eine schnelle Ermöglichung
der Einspeisung aus Erneuerbare-Energien-Anlagen gewährleistet.
Strompreiserhöhungen gestoppt: Verbraucherzentrale mit einstweilige Verfügung gegen Preiserhöhungen der BSE Strom und Erdgas GmbH
Wenn es nur noch Grundversorgertarife gibt, die vielleicht bezahlbar sind,
dann weiss eigentlich jeder Verbraucher, dass es auch viel Wildwuchs gibt. So
hat nun die Verbraucherzentrale Bundesverband einstweilige Verfügungen gegen
die Preiserhöhungen der BSE Strom und Erdgas GmbH erwirkt.
"Die rechtliche Einschätzung des vzbv treffe zu", entschied das Landgericht
Verden. Das Gericht gab dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung
gegen das Unternehmen in vollem Umfang statt.
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Strompreiserhöhungen gestoppt: Verbraucherzentrale mit einstweilige Verfügung gegen BSE Strom und Erdgas GmbH -Bild: © pixabay.com
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So hat nun laut der Verbraucherzentrale Bundesverband das Landgericht Verden
der BSE Strom- und Erdgas GmbH per einstweiliger Verfügung verboten,
Preiserhöhungen mit einer Frist von weniger als einem Monat anzukündigen. Der
Stromversorger darf ausserdem keine Preiserhöhungsschreiben mehr versenden,
ohne darin die vor und nach der Anpassung geltenden Preise nach den einzelnen
Preisbestandteilen aufzuschlüsseln.
Zuvor hatte die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) den Unternehmen
Rechtsbruch vorgeworfen, weil es drastische Preiserhöhungen viel zu
kurzfristig angekündigt und mangelhaft darüber informiert hatte.
"Die aktuelle Situation am Strommarkt berechtigt Anbieter noch lange
nicht, gesetzliche und vertragliche Regelungen für Preiserhöhungen einfach zu
missachten", sagt Kerstin Hoppe, Rechtsreferentin beim vzbv.
Und Frau Hoppe weiter: "Stromversorger müssen ihre Kundinnen und Kunden über
geplante Preiserhöhungen so informieren, dass sie prüfen können, ob die
Erhöhung berechtigt ist. Ausserdem müssen sie ausreichend Zeit haben, zu einem
möglicherweise günstigeren Anbieter zu wechseln, bevor die neuen Preise wirksam werden.".
So hatte der Stromanbieter BSE in einem Kundenanschreiben massive Preiserhöhungen wegen gestiegener
Beschaffungskosten angekündigt. "So sollte ein Kunde künftig einen Arbeitspreis
von 99,87 Cent pro Kilowattsunde zahlen". Dieses war eine Verdoppelung des Preises, so die Verbraucherschützer.
"In einem andern Fall sollte der Preis sogar um mehr als das Vierfache
von 21,66 auf 97,93 Cent pro Kilowattstunde steigen", so die weitere Kritik.
Dabei konnte man nachweisen, dass die neuen Preise schon ab dem 16. September
2022 gelten sollten, obwohl die Schreiben erst am 5. September 2022 versandt
wurden. Ein Umstand, den die Verbraucherzentrale Niedersachsen ebenfalls
gerügt hat. Darüber hinaus blieb unklar, wie sich der neue Arbeitspreis im Vergleich zum alten zusammensetzt.
Gesetzliche Ankündigungsfrist missachtet
Nach Auffassung des vzbv sind die Preiserhöhungen unwirksam und das Vorgehen
des Unternehmens ein klarer Rechtsbruch. Nach dem Energiewirtschaftsgesetz
sind Haushaltskunden über eine geplante Preisänderung spätestes einen Monat
vorher zu unterrichten. Selbst die Geschäftsbedingungen des Stromversorgers
sahen eine Frist von mindestens vier Wochen vor. Tatsächlich wurden die Kunden
je nach Postlaufzeit nur etwa sieben bis zehn Tage im Voraus über die massiven Preiserhöhungen informiert.
Darüber hinaus wirft der vzbv dem Unternehmen vor, die gesetzlichen
Transparenzanforderungen an Preiserhöhungen zu missachten. Nach dem Gesetz
müssen Stromunternehmen über Preisänderungen einfach und verständlich
informieren und dabei auf Anlass, Voraussetzungen und Umfang der
Preisänderungen hinweisen.
"Das erfordert nach der Rechtsprechung, dass auch die einzelnen
Kostenbestandteile des Strompreises vor und nach der Preisanpassung
gegenüberzustellen sind", so die Begründung der Verbraucherschützer. Neben Beschaffungs- und Vertriebskosten sind das die
verschiedenen Steuern und Umlagen sowie die Entgelte an die Netzbetreiber. Nur
so lässt sich überprüfen, ob eine Preiserhöhung berechtigt ist.
Die Verbraucherschützer sehen die Gefahr, dass Kunden durch die kurzfristige
Ankündigung und die intransparente Darstellung überrumpelt und dazu verleitet
werden, eine möglicherweise unberechtigte Preiserhöhung ungeprüft zu akzeptieren.
Auch andere Energieanbieter fallen durch fragwürdige Preiserhöhungen auf. Der
vzbv geht in der aktuellen Energiekrise verstärkt dagegen vor. Betroffene
können im Rahmen einer Umfrage auf musterfeststellungsklagen.de Erfahrungen
mit ihren Versorgern schildern. Nach Auswertung der Beschwerden können sich daraus weitere Verfahren ergeben.
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