Bundeskartellamt untersucht Benzin-Preistreiberei

  • 28.05.08 Mittlerweile wird das edle Nass für den Benzinmotor schon über 1,50 Euro gehandelt, an manchen Zapfsäulen liegen sogar die Dieselpreise höher als beim Benzin. Diese Umstände haben nun endlich das Bundeskartellamt nach etliche Berschwerden von Verbrauchern und freien Pächtern auf den Plan gerufen.

    Es findet duch das Kartellamt nun eine Untersuchung des Wettbewerbs auf den Märkten für Benzin und Diesel statt. Ziel ist es, zu untersuchen, ob die Kraftstoffmärkte in Deutschland ordnungsgemäß funktionieren. Im Rahmen dieser so genannten Sektoruntersuchung sollen zunächst die generellen Marktbedingungen beleuchtet werden und mögliche Wettbewerbsverzerrungen identifiziert werden. Sollten sich Anhaltspunkte für Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht ergeben, werden angemessene Maßnahmen ergriffen.

    Zahlreiche Verbraucherbeschwerden sowie Eingaben freier Tankstellenbetreiber haben Anlass zu dieser umfassenden Untersuchung gegeben. Während viele Kraftfahrer der Preisbildung bei Benzin und Diesel grundsätzlich misstrauen, werfen speziell freie Tankstellenbetreiber den Farbengesellschaften vor, sie

    mit Beschaffungspreisen über den Tankstellenabgabepreisen in so genannte Preis-Kosten-Scheren zu nehmen. Zudem möchte sich das Bundeskartellamt eine aktuelle Marktdatengrundlage verschaffen, nachdem die letzte umfassende und bundesweite Erhebung schon einige Jahre zurückliegt.

    Erste Schwerpunkte der Untersuchung sind die Großhandelsmärkte und die Preisbildung im Kraftstoffsektor. Weitere Gegenstände der Untersuchung sind die wettbewerblichen Auswirkungen von Tankkarten-Systemen und von Markenpartner-Verträgen.

    Grundlage der Untersuchung ist § 32 e des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Danach kann das Bundeskartellamt die Untersuchung eines bestimmten Wirtschaftszweiges durchführen, sofern Umstände darauf hindeuten, dass der Wettbewerb in diesem Sektor in Deutschland eingeschränkt ist.

    Sektoruntersuchungen richten sich dabei nicht gegen einzelne Unternehmen. Zur Durchführung der Untersuchung kann die Wettbewerbsbehörde bei Unternehmen und Verbänden Informationen, Unterlagen und Erklärungen einholen. Dabei strebt das Bundeskartellamt einen offenen Dialog mit allen Beteiligten an und wird Fachkreise sowie die allgemeine Öffentlichkeit über die Fortschritte der Untersuchung auf dem Laufenden halten. Ein erster Zwischenbericht soll bis Ende des Jahres veröffentlicht werden.


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