Bundesnetzagentur mit Entwurf für Bundesbedarfsplan --Stromtrasse Kiel-Göhl ist gestrichen
Die Firma TenneT TSO GmbH, als Antragssteller der Stromtrasse Kiel Göhl, ist hier mit unsachlichen und widersprüchlichen Argumenten besonders dreist in der Bevölkerung aufgefallen. Zuletzt konnte der Übertragungsnetzbetreiber TenneT TSO GmbH auch nicht von der Bundesnetzagentur zertifiziert werden, da der Betreiber die nicht dafür zwingend notwendigen Nachweise über die erforderlichen finanziellen Mittel zur Erfüllung seiner gesetzlichen Netzbetriebs- und -ausbaupflichten erbracht hat. Dies bedeutet jedoch nicht, dass TenneT TSO GmbH ihr Übertragungsnetz zukünftig nicht mehr selbst betreiben darf, teilte die Bundesnetzagentur über den Betreiber mit.
Zentraler Baustein des Netzentwicklungsplans sind Leitungen, die mittels Höchstspannungsgleichstromübertragung, künftig den im Norden erzeugten Windstrom in die Verbrauchszentren im Westen und Süden des Landes transportieren sollen.
Im bestätigten Netzentwicklungsplan sind erstmals die Optimierungs-, Verstärkungs- und Ausbaumaßnahmen enthalten, die in zehn Jahren für ein sicheres und zuverlässiges Übertragungsnetz erforderlich sind. Die vier Übertragungsnetzbetreiber haben insgesamt ein schlüssiges Konzept für eine stabile Stromversorgung im Jahr 2022 vorgelegt. Dabei hat die Bundesnetzagentur aber auch sehr zweifelhafte Stromtrassen aus dem Verkehr gezogen.
Auch sind beispielsweise zum jetzigen Zeitpunkt nur drei von vier Höchstspannungsgleichstromübertragung Korridoren bestätigt worden, so Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. Bei der Bundesnetzagentur wurden insgesamt 74 Maßnahmen vorgeschlagen, diese wurden auf 51 Maßnahmen reduziert.
Die Bundesnetzagentur hat seit dem August einen von den Übertragungsnetzbetreibern vorgelegten Entwurf des Netzentwicklungsplans Strom sorgfältig überprüft. In die Überprüfung sind die Ergebnisse einer achtwöchigen Öffentlichkeitsbeteiligung eingeflossen. Im Rahmen dieser Beteiligung hat die Bundesnetzagentur über 3.300 Stellungnahmen erhalten, der überwiegende Teil stammte von interessierten Privatpersonen, teilt die Bundesnetzagentur mit.
Das Bundeswirtschaftsministerium wird nun ein Bundesbedarfsplangesetz entwerfen, welches dann schon im Dezember vom Bundeskabinett verabschiedet werden soll. Auf dieser Grundlage kann dann mit den konkreten Planungsverfahren begonnen werden, mit denen zunächst die geeigneten Korridore und anschließend die konkreten Trassen festgelegt werden. Dabei werden die betroffenden Bürger wieder zu einer Stellungnahme gebeten. Hier können dann die Bürger wirtschaftliche, gesundheitliche, kulturelle und sonstige Gründe für eine andere Trassenführung anführen, damit die Stromtrasse nicht in der Nähe ihrer Grundstücke oder sonstigen schützenswerten Gebiete geht.
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