Energieausweis ab 2008 beim Verkauf oder der Neuvermietung notwendig
Bei größeren, jüngeren und energetisch sanierten Gebäuden und für Hausbesitzer die sich vor dem 1. Januar 2008 einen Energieausweis ausstellen ließen, besteht die Wahlfreiheit zwischen bedarfs- oder verbrauchsorientiertem Energieausweis. Grundlage der verbrauchsorientierten Variante ist der Energieverbrauch, den die Bewohner der Immobilie in den letzten Jahren hatten. In diese Werte fließen somit ganz wesentlich das Verhalten der Bewohner ein.
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