Energieausweis ab 2008 beim Verkauf oder der Neuvermietung notwendig

  • 17.04.07 Ab dem kommenden Jahr 2008 muss beim Verkauf oder der Neuvermietung eines Wohngebäudes ein Energieausweis vorgelegt werden. Darin ist auf einen Blick zu erkennen, ob es sich um eine sparsame Immobilie oder um ein Haus handelt in dem die Energie verschwendet und die Umwelt unnötig belastet wird. Bei Wohnungen mit weniger als 5 Wohneinheiten, die vor 1978
    gebaut und seither nicht energetisch saniert wurden, ist der bedarfsorientierte Ausweis vorgeschrieben. Darauf weisst die auf Wärmetechnik spezialisierte Firma Oertli Rohleder GmbH hin.

    Bei größeren, jüngeren und energetisch sanierten Gebäuden und für Hausbesitzer die sich vor dem 1. Januar 2008 einen Energieausweis ausstellen ließen, besteht die Wahlfreiheit zwischen bedarfs- oder verbrauchsorientiertem Energieausweis. Grundlage der verbrauchsorientierten Variante ist der Energieverbrauch, den die Bewohner der Immobilie in den letzten Jahren hatten. In diese Werte fließen somit ganz wesentlich das Verhalten der Bewohner ein.

    Der bedarfsorientierte Ausweis betrachtet allein die vorhandene Bau- und Heiztechnik. Aus der Qualität und Effizienz der Heizungsanlage und dem Wärmeschutz wird der Heizwärmebedarf des Gebäudes ermittelt. Die neuen Energieausweise sind dann jeweils 10 Jahre gültig.


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