Bundeskartellamt: Verfahren gegen Gasversorgern führt zu Preisnachlässen
Sechs regionale Gasversorgungsunternehmen, an denen der E.ON Konzern mehrheitlich beteiligt ist, haben gegenüber dem Bundeskartellamt finanzielle Zusagen zugunsten Ihrer Kunden in Höhe von insgesamt 55 Mio. Euro gemacht.
Das Bundeskartellamt ist für ca. 5 Prozent der Gasversorger mit ca. 15 Prozent der Gaskunden zuständig. Für die übrigen 95 Prozent der Gasversorger und 85 Prozent der Gaskunden sind die Landeskartellbehörden zuständig. Von den Verfahren gegen die 35 regionalen Gasversorger sind mehrere von den Landeskartellbehörden an das Bundeskartellamt verwiesen worden. Hierzu gehört auch eines der von der Einigung betroffenen E.ON Beteiligungsunternehmen.
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