Bundesnetzagentur senkt Einspeisevergütung für Photovoltaik-Anlagen um 1,8 Prozent

  • 27.08.13 Die Bundesnetzagentur senkt nun die Einspeisevergütung für Photovoltaik-Anlagen um 1,8 Prozent. Die neue Einspeisevergütung gilt für den Zeitraum vom 1. August bis zum 31. Oktober 2013. Jeweils zum Monatsersten werden dabei die Preise um 1,8 Prozent gesenkt.

    Mittlerweile hat sich der Zubau an Photovoltaik-Anlagen abgeschwächt. Allerdings wurde der gesetzlich vorgesehene Zubaukorridor, an dem sich die Vergütung des Stroms aus Photovoltaik-Anlagen bemisst, im maßgeblichen Zeitraum wieder überschritten. Die Überschreitung war jedoch nicht mehr so hoch wie bei den letzten Festsetzungen, teilt die Bundesnetzagentur mit.

    Die Einspeisevergütung für PV-Anlagen nach dem Erneuerbare Energien Gesetz wird monatlich automatisch angepasst. Hierbei ist eine konstante Absenkung der Vergütungssätze um jeweils ein Prozent vorgesehen. Die Einspeisevergütung wird zusätzlich abgesenkt, wenn sich der Zubau oberhalb des im Erneuerbare Energien Gesetz festgelegten Korridors von 2.500 bis 3.500 MW pro Jahr bewegt. Die Absenkung erfolgt dabei stufenweise je nach Höhe der Überschreitung. Eine

    Unterschreitung des Zubaukorridors führt dagegen zu einer geringeren Absenkung bzw. Beibehaltung der Vergütung.

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