Flexstrom muss Korrekturbrief an Kunden schicken

  • 16.09.12 Im Jahr 2010 hatte Flexstrom versucht eine Preiserhöhung als Werbeflyer zu tarnen. Mittlerweile ist das Unternehmen in der Insolvenz gegangen, besteht aber rein rechtlich noch. Daher hatte nun das Kammergericht in Berlin den Anbieter Flexstrom dazu verurteilt, allen Kunden, denen per Werbeflyer eine Preiserhöhung untergeschoben wurde, einen Korrekturbrief zu
    schicken, mit dem diese auf die Unwirksamkeit der Preiserhöhung hingewiesen werden.

    Das aktuelle Mitteilungs-Urteil erging auf Bestreben der Verbraucherzentrale Hamburg, welche eine Klage in zweiter Instanz gewonnen hatte. Eine Revision zum Bundesgerichtshof wurde nicht zugelassen (27.03.2013, Az.: 5 U 112/11).

    Im Jahre 2010 bekamen nach Schätzungen der Verbraucherzentrale Hamburg mindestens hunderttausend Kunden einen Werbeflyer zugeschickt und darin war eine Preiserhöhung versteckt. Dieses Vorgehen hatte die Verbraucherzentrale Hamburg im Jahr 2010 abgemahnt und eine Unterlassungserklärung erwirkt. Das Unternehmen berief sich aber in Schreiben an Kunden weiter auf die erhöhten Preise. Die Verbraucherzentrale erhob daraufhin eine

    "Folgenbeseitigungsklage", mit der Flexstrom zur Auskunft über die Adressatenliste der Werbeflyer und zur Übersendung eines im Wortlaut vorgegebenen Korrekturbriefes an die Adressaten gezwungen werden sollte. Nachdem das Landgericht Berlin der Klage in erster Instanz stattgegeben hatte, bestätigte jetzt das Berliner Kammergericht in zweiter Instanz das Urteil zu Gunsten der Verbraucherzentrale im Sinne der Kunden.

    Angesichts des Insolvenzverfahrens ist es durchaus möglich, dass die betroffenen Kunden Erstattungsansprüche aufgrund des Urteils nicht mehr werden durchzusetzen können, teilt die Verbraucherzentrale mit. Allerdings weist die Verbraucherzentrale auf die verbraucherpolitische Bedeutung hin. Mittlerweile haben wir Schreiben von weiteren Gas- und Stromanbieter in unserer Redaktion vorliegen, die eine Preiserhöhung in einem Schreiben ankündigen, aber diese kann man aufgrund der Betitelung auch als Werbung abtun.

    Daher gegen wir den Tipp vom Tarifrechner.de Netzwerk, wenn Post von einem Strom- oder Gasanbieter kommt, dann geht es in der Regel um das liebe Geld. Also ist eine Rechnung in der Post enthalten oder es werden neue Preise für das nächste Jahr verlangt. Die günstigen Strom- und Gastarife sind in der Regel Lockangebote, um dann im zweiten Jahr mehr zu verlangen. Hier darf der Kunde aber mittlerweile getrost den Bonus bei 12 Monate Belieferung kassieren und ein Sonderkündigungschreiben wegen der Tariferhöhung gegen seinen Strom- und Gasanbieter aufsetzen. Hier sind in der Regel nur kurze Kündigungsfristen von 14 Tage vorgesehen, also sollte man die Kündigung selbst durchziehen und nicht den neuen Anbieter damit beauftragen. Damals hatten wir aber betroffenen Flex-Stromkunden, die sich bei uns meldete, aus der Misere helfen können, und Flexstrom hatte kulanter Weise die alten Tarife berechnet.

    Wie aber so eine Tariferhöhung bei den neuen Anbietern auf dem Markt aussieht, geben wir mal am Beispiel von Gas.de bekannt. Ein 17.000 kWH Paket bei einer Gaslieferung wurde dem Kunden nicht mehr angeboten, allerdings eine Preiserhöhung. Das 17.000 kWH Paket gibt es weiterhin im Angebot bei Gas.de, wird aber bei einer Vertragsverlängerung dem Kunden nicht angeboten. Daher sollte der Kunde in Zukunft 1.273 Euro statt 1.021 Euro bei einem Verbrauch von 17.000 kWH zahlen. Getrost darf man hier Wechseln und denn Wechselbonus beim neuen Anbieter erneut einkassieren.

    Am besten sparen dann wie immer unsere Leser durch unseren unabhängigen Stromtarife-Vergleich und Gaspreis-Vergleich bestehend aus mehreren Tarifrechnern von unterschiedlichen Vergleichern.


  • Verwandte Nachrichten:


    Anzeige
    © Copyright 1998-2024 by DATA INFORM-Datenmanagementsysteme der Informatik GmbH 
    Damit wir unsere Webseiten für Sie optimieren und personalisieren können würden wir gerne Cookies verwenden. Zudem werden Cookies gebraucht, um Funktionen von Soziale Media Plattformen anbieten zu können, Zugriffe auf unsere Webseiten zu analysieren und Informationen zur Verwendung unserer Webseiten an unsere Partner in den Bereichen der sozialen Medien, Anzeigen und Analysen weiterzugeben. Sind Sie widerruflich mit der Nutzung von Cookies auf unseren Webseiten einverstanden?(mehr dazu)
    Cookie-Entscheidung widerrufen
    Impressum  Datenschutzhinweise