Verbraucherzentrale: Gasversorger ignorieren Rechtsprechung vom BGH

  • 12.09.12 Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz ärgert sich über die Mißachtung eines Grundsatzurteiles bei den Gasanbietern. In einem Grundsatzurteil hat der Bundesgerichtshof am 31.07.2013 entschieden, dass Preisänderungen in Gassonderverträgen in einer Vielzahl von Fällen unzulässig sind.

    Dennoch lehnen viele Gas-Versorger Rückforderungen überzahlter Gaspreise von Kunden regelmäßig ab, teilt die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz mit. Den Verbraucherschützern ist bisher kein einziger Gasversorger bekannt, der überzahlte Gaspreise zurückerstattet hat.

    Statt Geld gibt es dann von den Gasanbietern Post, in denen dem Kunden mitgeteilt wird, dass das das entsprechende BGH-Urteil nicht für sie gelte und man sich in der Vergangenheit immer nach der Rechtsprechung gerichtet habe.

    Nach den Erfahrungen der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalzist dies bei weitem nicht so. Viele Preiserhöhungen haben in der Vergangenheit auf Grundlage unwirksamer Geschäftsbedingungen stattgefunden, so auch das Ergebnis

    der Stiftung Warentest in einer Untersuchung im August dieses Jahres. Von 30 geprüften Klauseln waren 23 unwirksam und sieben zweifelhaft. Nicht eine wurde als eindeutig wirksam beurteilt.

    "Juristisch ist es kaum haltbar, dass die Versorger Rückzahlungsforderungen ablehnen", so Fabian Fehrenbach, Fachberater für Energierecht bei der Verbraucherzentrale Der Verbraucherzentrale liegen vertraglich vereinbarte Preisänderungsklauseln aus dem betroffenen Zeitraum vor. Diese genügen nach Rechtsauffassung der Verbraucherschützer nicht den vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) und BGH aufgestellten Anforderungen an eine zulässige Preisänderungsklausel.

    Daher empfiehlt die Verbraucherzentrale den Rechtsweg einzuschlagen. Nützlich wäre dabei auch eine Rechtsschutzversicherung, um für ein außergerichtliches oder gerichtliches Verfahren gewappnet zu sein. Stiftung Warentest nennt mittlerweile Kanzleien, die Verbraucher dabei unterstützen wollen, ihre Ansprüche gegen den Versorger durchzusetzen.

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