Gericht sorgt für Leitungswettbewerb im Gasbereich

  • 27.04.10 Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat die Beschwerde von Statoil Deutschland Transport GmbH, ein überregionaler Fernleitungsnetzbetreiber, gegen die Entscheidung der Bundesnetzagentur zum Leitungswettbewerb im Gasbereich zurückgewiesen. Im September und Oktober 2008 hatte die Bundesnetzagentur festgestellt, dass die Fernleitungsnetzbetreiber keinem
    bestehenden oder potentiellen Wettbewerb ausgesetzt sind und die Unternehmen zu einer kostenorientierten Entgeltbildung verpflichtet. Gegen diese Entscheidungen hatten alle zehn betroffenen Netzbetreiber Beschwerde beim OLG Düsseldorf eingelegt.

    Die überregionalen Fernleitungsnetzbetreiber hatten der Behörde angezeigt, dass sie sich im Leitungswettbewerb befinden und deshalb von der kostenorientierten Entgeltbildung befreit sind. Die von der Bundesnetzagentur durchgeführte Wettbewerbsprüfung kam hingegen zu dem Ergebnis, dass die betroffenen Netzbetreiber über eine dominierende Marktmacht verfügen und daher nicht durch den Wettbewerb kontrollierte Verhaltensspielräume besitzen. Dementsprechend hat die Bundesnetzagentur die Unternehmen zu einer

    kostenorientierten Entgeltregulierung und ab dem Jahr 2010 zur Anwendung der Anreizregulierung verpflichtet.

    Gegen die Entscheidung des OLG Düsseldorf ist noch die Revision beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe möglich. Alle anderen Unternehmen hatten von einem Revisionsverfahren vor dem Bundesgerichtshof abgesehen. Unabhängig davon haben die Unternehmen die Möglichkeit, zwei Jahre vor Beginn der nächsten Regulierungsperiode, also bereits Ende 2010, erneut Leitungswettbewerb anzuzeigen und eine neue Wettbewerbsprüfung zu veranlassen.


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