Gericht: Heizkosten dürfen nicht pauschal abgerechnet werden

  • 19.11.09 Bei den Heizkosten gibt es leider immer wieder Streitereien. So hatte der Bundesgerichtshof über die Heizkostenfrage zu entscheiden, wie das Immobilien-Portal immowelt.de berichtet. In einem Fall, den der Bundesgerichtshof zu entscheiden hatte, verweigerte
    sich ein Mieter einer Mieterhöhung mit dem Hinweis darauf, dass die pauschale Berechnung der Heizkosten der Heizkostenverordnung widerspreche (Az.: VIII ZR 212/05).

    Damit habe der Mieter zwar Recht, urteilten die Richter. Die Mieterhöhung war aber nicht gänzlich unwirksam: Der Vermieter müsse die Heizkostenpauschale aus der Mieterhöhung herausrechnen und kann sie wie Vorauszahlungen behandeln. Solange die Höhe der verbleibenden Kaltmiete innerhalb der Spanne der ortsüblichen Vergleichsmiete liege, sei die Mieterhöhung rechtens, berichtet Immowelt.de. Der Mieter hat also im Prinzip Recht bekommen, gebracht hat es ihm nichts.

    Vermieter dürfen die Heizkosten mit ihren Mietern nicht einfach pauschal abrechnen, da eine verbrauchsabhängige Abrechnung gesetzlich vorgeschrieben ist. Auch eine im Mietvertrag vereinbarte Bruttowarmmiete ist hinsichtlich der Heizkosten ungültig.


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