Bundesgerichtshof bestätigt Kürzungen von Stromnetzentgelten durch die Regulierungsbehörde
Im Falle des Netzbetreibers Vattenfall reduziert sich der für den nächsten Genehmigungszeitraum anzusetzende Betrag für die Netzdurchleitung dadurch um ca. 50 Mio. Euro.
In den nunmehr rechtskräftig entschiedenen Fällen war es im Rahmen von
Genehmigungsverfahren zu Meinungsverschiedenheiten zwischen den
Regulierungsbehörden und den Netzbetreibern darüber gekommen, wie einzelne
Vorschriften aus der Stromnetzentgeltverordnung bei der Entgeltbildung
auszulegen sind. Die Bundesnetzagentur hatte Vattenfall Europe Transmission
GmbH die beantragten Entgelte gekürzt. Entsprechend waren die
Der Bundesgerichtshof hat die Berechnungen der Regulierungsbehörden weitgehend gebilligt. Die Netzbetreiber konnten sich nur in einzelnen Punkten durchsetzen. So sind geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau bei der Ermittlung des zu verzinsenden Eigenkapitals zu berücksichtigen.
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