Gericht verbietet Laufzeitverlängerung für Biblis A.

  • 28.02.08 Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Kassel über die Unzulässigkeit des RWE-Antrages auf Übertragung von Strommengen auf das Atomkraftwerk Biblis A begrüßt.

    Das Atomgesetz schließt die von RWE gewünschte Übertragung von Strommengen von dem nie in Betrieb gegangenen AKW Mülheim-Kärlich auf Biblis A aus.

    Der BUND forderte Bundesumweltminister Sigmar Gabriel auf, auch den zweiten Antrag, mit dem RWE die Übertragung von Strommengen vom AKW Emsland auf Biblis A fordert, abzulehnen. Es sei unverantwortlich, Biblis A länger als im Atomkonsens vereinbart am Netz zu lassen. Schließlich habe RWE dieser Vereinbarung zugestimmt.

    Der Reaktor gehöre zu den ältesten und unsichersten Atomanlagen in Deutschland. Er habe nicht nur eine Serie von Störfällen

    vorzuweisen. Besonderes riskant sei das Fehlen einer unabhängigen Notstandswarte, die den Reaktor bei schweren äußeren Einwirkungen wie z.B. Terroranschlägen oder Flugzeugabstürzen herunterfahren könne. Biblis A sei außerdem unzureichend gegen Erdbeben gesichert. Die einzig verantwortliche Lösung sei deshalb die sofortige Stilllegung des Reaktors.

    Da sich die Bundesregierung einschließlich Umweltminister Gabriel weiterhin zur Umsetzung des Atomkonsenses bekennt, müssen die Atomkraftwerke auch innerhalb der im Konsens vereinbarten Fristen vom Netz.

    Der Stillstand von Biblis A in den zurückliegenden Monaten sei für die Stromversorgung in Deutschland offensichtlich kein Problem gewesen, so der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland. Die endgültige Stilllegung dieses Risikoreaktors müsse Priorität haben gegenüber dem Anliegen von RWE, mit Stromlieferungen aus Biblis A weiter Geld zu verdienen.


  • Verwandte Nachrichten:


    Anzeige
    © Copyright 1998-2024 by DATA INFORM-Datenmanagementsysteme der Informatik GmbH 
    Damit wir unsere Webseiten für Sie optimieren und personalisieren können würden wir gerne Cookies verwenden. Zudem werden Cookies gebraucht, um Funktionen von Soziale Media Plattformen anbieten zu können, Zugriffe auf unsere Webseiten zu analysieren und Informationen zur Verwendung unserer Webseiten an unsere Partner in den Bereichen der sozialen Medien, Anzeigen und Analysen weiterzugeben. Sind Sie widerruflich mit der Nutzung von Cookies auf unseren Webseiten einverstanden?(mehr dazu)
    Cookie-Entscheidung widerrufen
    Impressum  Datenschutzhinweise