Bundesnetzagentur sieht Entscheidungspraxis durch Oberlandesgericht bestätigt

  • 25.07.06 Die Bundesnetzagentur sieht sich nach den Worten ihres Präsidenten, Matthias Kurth, durch die Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf von Freitag, 21. Juli 2006, in ihrem Vorgehen vollauf bestätigt.

    Der 3. Kartellsenat des OLG Düsseldorf hatte auf Antrag der Vattenfall Europe Transmission (VET) in einer Eilentscheidung die Rechtmäßigkeit der von der Bundesnetzagentur am 6. Juni 2006 genehmigten Netzentgelte nach § 23a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) bestätigt. Nach summarischer Prüfung, so das OLG, bestehen an der Rechtmäßigkeit der Netzentgeltgenehmigung gegenüber VET keine ernstlichen Zweifel.

    Das Gericht hält es auch nicht für überwiegend wahrscheinlich, dass sich im Hauptsacheverfahren höhere Entgelte für VET ergeben werden. Es genüge insofern nicht, wenn einzelne oder mehrere Kostenpositionen der komplexen Entgeltberechnung angegriffen würden. Vielmehr müsse auch überwiegend wahrscheinlich gemacht werden, dass im Endergebnis das bislang genehmigte

    Netzentgelt unter Berücksichtigung des Saldos aller relevanten Kosten- und Erlöspositionen zu Gunsten des Unternehmens anzuheben sei.

    Die deutliche Kürzung der Entgelte bei VET ist, so das Gericht, dem Umstand geschuldet, dass die bisherigen Entgelte (gemessen an den neuen Vorgaben des EnWG) viel zu hoch gewesen seien. Überhöhte Zugangsentgelte zu bekämpfen, ist Sinn und Zweck der Entgeltregulierung nach dem EnWG. Eine zu erwartende deutliche Erlösminderung für das Jahr 2006 ist eine Folge der wirtschaftspolitisch gewünschten Entgeltregulierung im Strombereich, die damit zum Bestandteil des typischen unternehmerischen Risikos eines Netzbetreibers geworden ist, so in der Entscheidung des OLG.


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