EG-Gasfernleitungsverordnung seit 1. Juli 2006 in Kraft
Die Verordnung gilt für Gasfernleitungsnetzbetreiber, also alle Netzbetreiber, die nicht örtliche Verteilerfunktionen wahrnehmen. Sie regelt nicht nur grenzüberschreitende, sondern auch reine Binnensachverhalte. Mit der Verordnung werden den Fernleitungsnetzbetreibern Pflichten auferlegt, für deren Durchsetzung die Regulierungsbehörden mit Kompetenzzuweisungen und Handlungsermächtigungen ausgestattet sind.
In vielen Bereichen ist die Verordnung deckungsgleich mit bereits im
Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und der Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV)
enthaltenen Regelungen. Allerdings enthält die Verordnung auch neue Vorgaben
Die Bundesnetzagentur misst der Wahrnehmung der aus der neuen Verordnung resultierenden Aufgaben große Bedeutung zu. Sie wird selbständig und in Zusammenarbeit mit der Gruppe europäischer Regulierungsbehörden (ERGEG) die Einhaltung der Vorschriften überwachen und durchsetzen. Als erste Maßnahme ist bereits im August 2006 eine Untersuchung zur Einhaltung der Transparenzanforderungen (Veröffentlichungspflichten) im Rahmen der ERGEG vorgesehen.
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