Bundesnetzagentur genehmigt Stromnetzentgelte --Anbieter bekommen weniger Geld

  • 08.06.06 Die Bundesnetzagentur hat am 6. Juni dieses Jahres die erste Strom-Netzentgeltgenehmigung nach § 23a EnWG erteilt. Sie betrifft den Übertragungsnetzbetreiber Vattenfall Europe Transmission GmbH (VET).

    Durch die Genehmigung werden die Netzentgelte der VET deutlich gesenkt werden.

    Auswirkungen hat diese Netzentgeltabsenkung vor allem bei den an das VET-Netz angeschlossenen Verteilnetzbetreibern, deren Vorkosten deutlich sinken werden und deshalb bei ihnen zu niedrigeren Netzentgelten beitragen. Dies kommt dann den Verbrauchern zugute.

    Grundlage der Genehmigung sind die Netzkosten. Von den Ist-Kosten der VET im Jahr 2004, die die Basis für die Kalkulation der Netzentgelte darstellen, hat die Bundesnetzagentur ca. 11,7 Prozent nicht anerkannt. Bezogen auf die im Antrag der VET angegebenen Kosten handelt es sich sogar um einen Abschlag in Höhe von ca. 18 Prozent. Auf dieser Grundlage sind die beantragten Entgelte für die Nutzung des Übertragungsnetzes gekürzt worden.

    Der Beschluss der Bundesnetzagentur ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar. Vattenfall muss also die Entgeltgenehmigung bis zum 1. Juli. 2006 umsetzen. Die ausgesprochene Genehmigung ist bis zum 31. Dezember 2006 befristet. Mit der jetzigen Genehmigung werden grundlegende Weichen auch für die übrigen Genehmigungsverfahren gestellt.

    Erstmals hat in Deutschland eine Prüfung der Kosten der Stromübertragungsnetze auf der Grundlage des neuen EnWG stattgefunden.


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