Bundesgerichtshof bestätigt Bundesnetzagentur beim Lieferantenwechsel
Die Entscheidung des BGH hat weitreichende Bedeutung für die Fristen und Modalitäten, nach denen Netzbetreiber und Lieferanten alle relevanten Informationen auszutauschen haben, wenn der Endkunde seinen Stromanbieter wechselt. "Mit Blick auf die derzeit noch immer festzustellenden Verzögerungen beim Wechsel zu einem neuen Lieferanten macht die Entscheidung des BGH deutlich, dass für zögerliches Verhalten der Marktakteure keinerlei Anlass besteht.
Darüber hinaus stellt die Entscheidung des BGH sicher, dass konzernverbundene
etablierte Lieferanten und unabhängige neue Lieferanten künftig in gleicher
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