Bundesgerichtshof bestätigt Bundesnetzagentur beim Lieferantenwechsel

  • 02.05.08 Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 29. April 2008 die Rechtsbeschwerde zweier Verteilnetzbetreiber gegen den Beschluss der Bundesnetzagentur zur Vorgabe einheitlicher Geschäftsprozesse und Datenformate zur Abwicklung der Strombelieferung (sog. GPKE-Beschluss) zurückgewiesen. Er bestätigte damit die vorausgegangenen Beschlüsse des Oberlandesgerichts
    Düsseldorf aus dem Jahr 2007.

    Die Entscheidung des BGH hat weitreichende Bedeutung für die Fristen und Modalitäten, nach denen Netzbetreiber und Lieferanten alle relevanten Informationen auszutauschen haben, wenn der Endkunde seinen Stromanbieter wechselt. "Mit Blick auf die derzeit noch immer festzustellenden Verzögerungen beim Wechsel zu einem neuen Lieferanten macht die Entscheidung des BGH deutlich, dass für zögerliches Verhalten der Marktakteure keinerlei Anlass besteht.

    Darüber hinaus stellt die Entscheidung des BGH sicher, dass konzernverbundene etablierte Lieferanten und unabhängige neue Lieferanten künftig in gleicher

    Weise agieren.

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