KfW mit Bauherrenförderung beim Energiesparen im Haus

  • 07.03.11 Die Besitzer älterer Häuser können nun bei der KfW wieder an vergünstigte Kredite kommen. Bauherren können ab dem 1. März 2011 bei energetischen Teilmodernisierungen, wie z. B. dem Einbau einer neuen Heizung, der Dämmung des Dachs oder dem Austausch der Fenster wieder Kredite bei der KfW beantragen.

    Voraussetzung ist, dass der Energieverbrauch durch die Sanierungsmaßnahme deutlich sinkt. Genauere Vorgaben regeln die neuen technischen Mindestvoraussetzungen des Förderprogramms Energieeffizient Sanieren. Zur Auswahl steht entweder ein Investitionszuschuss in Höhe von 5 Prozent oder maximal 2.500 Euro. Wobei bei einem Zweifamilienhaus eine Verdoppelung möglich ist. Oder ein zinsgünstiger Kredit, dessen Zinssätze aktuell zwischen 2,57 Prozent und 3,03 Prozent effektiv liegen, abhängig von Zinsbindung und Laufzeit.

    Gefördert werden Bauherren, die die Energiebilanz ihres Gebäudes verbessern. Dabei steht ihnen in Zukunft wieder frei, ob sie dies im Rahmen

    einer einmaligen Komplettsanierung zum KfW-Effizienzhaus erreichen oder Schritt für Schritt mit einzelnen hochenergieeffizienten Modernisierungsmaßnahmen machen.

    Der Begriff Effizienzhaus ist ein Qualitätszeichen, das von der KfW, dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und der Deutschen Energie-Agentur GmbH entwickelt wurde.


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