Verbraucherzentrale: Strompreiserhöhungen von Vattenfall oftmals rechtswidrig

  • 17.12.12 Bei den Verbrauchern laufen auch gegen Ende des Jahres Strompreiserhöhungen der Versorger auf. Allerdings ist oftmals nicht jede Preiserhöhung mit den gesetzlichen Bestimmungen vereinbar. Darauf weist die Verbraucherzentrale Hamburf bei den Vattenfall Stromkunden hin.

    Bei einer grossen Zahl ist daher die gesetzte Preiserhöhung für den 1. Januar 2013 verpasst worden. Betroffene Vattenfall Stromkunden hatten erst am 21. November oder später, ihre Strompreiserhöhung zum 1. Januar 2013 erhalten haben. Die Frist für eine wirksame Erhöhung beträgt aber sechs Wochen. Das Erhöhungsschreiben hätte also am 20. November bei den Kunden eingehen müssen. Sonst wird die Preiserhöhung nicht wirksam, so die Verbraucherzentrale Hamburg.

    Vattenfall weist zwar auf die öffentliche Bekanntmachung der Preiserhöhung durch Zeitungsanzeigen hin, aber die betreffende gesetzliche Regelung schreibt zusätzlich die briefliche Mitteilung an den Kunden vor. Daher sind Informationen per E-Mail auch nicht zulässig.

    Die Verbraucherzentrale rät betroffenen Verbrauchern, die bei Vattenfall

    bleiben möchten, auf das Fristversäumnis hinzuweisen und auf Beibehaltung des alten Preises zu bestehen. Verbraucher, die den Anbieter wechseln möchten, sollten sich einen neuen Versorger suchen und diesen die Kündigung gegenüber Vattenfall erledigen lassen.

    Wir vom Tarifrechner.de Netzwerk können die 6 Wochen Frist nur bestätigen. Nach der Tariferhöhung hat der Kunde dann in etwa zwei Wochen Zeit den Vertrag zu kündigen. Sollte der Versorger diese 6 Wochen Frist verschlafen, darf der Kunde auf sein Recht pochen, zur Not kann der Kunde kostenlos die Energie-Schlichtungsstelle einschalten.

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