Verbraucherzentrale kritisiert hohe Netzentgelte bei Strom und Gas

  • 12.05.12 Die Verbraucherzentrale NRW hat sich die letzten Netzentgelterhöhungen der 119 Stromnetz- und 186 Gasnetzbetreiber in Nordrhein-Westfalen zum Jahreswechsel genauer angesehen. Dabei hat die Verbraucherzentrale NRW viele widersprüchliche Trends festgestellt.

    Während 70 Stromnetzbetreiber ihre Entgelte um bis zu 20 Prozent raufsetzten, schlugen 67 der Gasnetzbetreiber zwischen zehn und bis zu 40 Prozent auf. Nur bei 40 Strom- sowie 57 Gasnetzbetreibern waren die Preise stabil. Ferner konnten die Verbraucherschützer Senkungen bei neun Strom- und zehn Gasnetzbetreibern bilanzieren.

    Die Verbraucherzentrale stellt alledings fest, dass die Argumenten der Netzbetreiber für ihre Entgelte willkürlich sind. Weil die Netzentgelte am Strom- und Gaspreis immerhin rund 20 Prozent ausmachen, hat die Verbraucherzentrale NRW darüber hinaus überprüft, ob und wie sich Netzentgelterhöhungen in den Standard­Angeboten für Strom und Gas der örtlichen Versorger niederschlugen.

    34 Stromversorger, die von den jeweiligen Netzbetreibern mit Entgelterhöhungen konfrontiert worden waren, drehten stärker an der Preisschraube als durch die Anhebung gerechtfertigt gewesen wäre. In anderen Fällen wurde trotz stabiler Stromnetzentgelte dennoch bei 15 Grundversorgungsangeboten eine Preiserhöhung an Kunden weitergegeben, so der Verbraucherschützer weiter.

    Bei der Gasgrundversorgung wurde neun Mal ein höherer Preis verlangt, obwohl gar keine Erhöhung der Netzentgelte ins Haus gestanden hatte. Auch wurden Preissenkungen sowohl bei Strom- als auch Gasnetzentgelten in zahlreichen Fällen nicht eins zu eins an die Kunden weitergegeben.

    Die Verbraucherzentrale NRW hat die Untersuchungsergebnisse inzwischen an die Regulierungsbehörden weiter gegeben, um eine Überprüfung der Netzentgelte einzuleiten.

    Die Strom- und Gaspreiserhöhungen müssen mindestens 6 Wochen im Voraus schriftlich angekündigt werden. Danach hat der Kunde etwa zwei Wochen Zeit, um den Vertrag zu kündigen und zu wechseln. Wer am Vertrag festhalten will, kann auch der Preiserhöhung widersprechen. Das empfiehlt sich, wenn derzeit kein anderes günstigeres Angebot auf dem Markt ist. Die Zahlung der erhöhten Preise sollte dann unter Vorbehalt erfolgen.

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