Verbraucherzentrale kritisiert hohe Netzentgelte bei Strom und Gas
Die Verbraucherzentrale stellt alledings fest, dass die Argumenten der Netzbetreiber für ihre Entgelte willkürlich sind. Weil die Netzentgelte am Strom- und Gaspreis immerhin rund 20 Prozent ausmachen, hat die Verbraucherzentrale NRW darüber hinaus überprüft, ob und wie sich Netzentgelterhöhungen in den StandardAngeboten für Strom und Gas der örtlichen Versorger niederschlugen.
Bei der Gasgrundversorgung wurde neun Mal ein höherer Preis verlangt, obwohl gar keine Erhöhung der Netzentgelte ins Haus gestanden hatte. Auch wurden Preissenkungen sowohl bei Strom- als auch Gasnetzentgelten in zahlreichen Fällen nicht eins zu eins an die Kunden weitergegeben.
Die Verbraucherzentrale NRW hat die Untersuchungsergebnisse inzwischen an die Regulierungsbehörden weiter gegeben, um eine Überprüfung der Netzentgelte einzuleiten.
Die Strom- und Gaspreiserhöhungen müssen mindestens 6 Wochen im Voraus schriftlich angekündigt werden. Danach hat der Kunde etwa zwei Wochen Zeit, um den Vertrag zu kündigen und zu wechseln. Wer am Vertrag festhalten will, kann auch der Preiserhöhung widersprechen. Das empfiehlt sich, wenn derzeit kein anderes günstigeres Angebot auf dem Markt ist. Die Zahlung der erhöhten Preise sollte dann unter Vorbehalt erfolgen.
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