Stromtarife: 3 Wochen Wechselfrist bei den Stromtarifen ab 1.April
Da der Gang vor Gericht nun nicht jedermanns Sache ist, gibt es ab dem
1.November 2011 eine neue Schlichtungsstelle. Oftmals kommt es auch zu
Konfikten bei der Abschlagszuzahlung. Energieversorger fordern in der Regel
zuviel von ihren Kunden. Nun kann der Verbraucher ohne Kosten sich bei der
Schlichtungsstelle über den Vorgang beschweren. In der Regel soll die
Schlichtungsstelle innerhalb von drei Monaten urteilen. Der Schlichtungsspruch
Bei der Anzahl der Fälle geht es dabei oftmals um Bonuszahlungen. Die Schlichter befanden auf Bonuszahlungen, obwohl der Stromanbieter die Bonuszahlungen verneinte und auf seine AGBs hinwies. Die Schlichtungstelle kam allerdings zu dem Ergebnis, dass Bonuszahlungen zu zahlen sind. Wie auch diverse Gerichte bestätigen: AG Berlin-Tiergarten, Urteil vom 24.01.2011, Az.: 3 C 377/10 ; AG Regensburg, Datum unbekannt, Az.: 10 C 293/11; LG Heidelberg, Urteil vom 29.12.2010, Az.: 12 O 76/10.
Die Schlichtungsstelle wurde vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft, der Verbraucherzentrale Bundesverbandsowie dem Verband kommunaler Unternehmen und dem Bundesverband Neuer Energieanbieter gegründet. Als Ombudsmann ist Dr. Dieter Wolst eingesetzt. Er war seit 1974 in der bayerischen Justiz tätig und wurde 1995 zum Richter am Bundesgerichtshof ernannt.
Der Kunde kann seinen Antrag auf Durchführung der Schlichtung schriftlich, per Email oder auch telefonisch stellen. In Kürze soll es auch ein Beschwerdeformular im Internet geben. Auch kann beim Bund der Energieverbraucher e.V. eine Beschwerdeformular bestellt werden.
Wenn der Kunden sich schon beim Kartellamt oder der Energieaufsicht beschwert hat, ein Gerichtsurteil vorliegt, Strafanzeige gestellt wurde, oder der Anspruch verjährt ist, dann wird die Schlichtungsstelle kein Verfahren eröffnen.
Weitere Infos finden Sie dann direkt bei der Schlichtungsstelle
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