Bundesnetzagentur stoppt Strom Wechsel-Chaos --Stromanbieterwechsel innerhalb von 3 Wochen
EON Hanse hat sogar vor dem Herbststart die Kundennummer geändert. Damit können die eigenen Kunden dann natürlich auch nicht mehr zeitnah bei Stromerhöhungen wechseln. Kündigungen durch die Mitkonkurrenten laufen ins Leere, da EON Hanse vorgibt, der Vorgang kann nicht auf Grund der falschen Kundennummer behandelt werden oder nur mit Verzögerung. Natürlich ist der Kunde weiterhin anhand seines Namens und dem Wohnort eindeutig identifizierbar.
Durch die Verzögerungen verschaffen sich lokale Grössen, wie E.On Hanse einen erheblichen Preisvorteil durch verteuerten Strom, der durch die Verzögerungen dann länger geliefert werden darf. Die Bundesnetzagentur schiebt diesen Missbrauch der grossen lokalen Stromversorger nun einen Riegel vor.
Der Wechsel darf künftig höchstens drei Wochen dauern. Maßgeblich für diese Frist ist dabei die Anmeldung des Wechsels beim Netzbetreiber, für die der neue Lieferant verantwortlich ist. Damit hat dieser alle Möglichkeiten, den Wechsel zügig durchzuführen. Außerdem kann der Liefervertrag und damit die Versorgung des Kunden durch den neuen Anbieter nunmehr an jedem beliebigen Werktag beginnen. Bislang wurde der Wechsel zum Monatsende vollzogen, wodurch die teuren Anbieter auf Kosten der Stromkunden noch mehr profitierten.
In den bisher geltenden Regelungen zum Anbieterwechsel gab es demgegenüber starre Fristen. So musste dem Netzbetreiber die neue Liefersituation mit einem Vorlauf von mindestens einem Monat angezeigt werden. Zudem konnte die Belieferung nur zum Ersten eines Kalendermonats aufgenommen werden. Im Falle von E.On Hanse wurde dabei sogar auf Anfragen von uns und dem Mitbewerber gar nicht reagiert.
Der Lieferantenwechsel wurde auch gerne blockiert, wenn der alte Stromanbieter Probleme mit einer Datenverarbeitung hat. Dann natürlich zum eigenen Vorteil und zum Nachteil der Stromkunden. Nach den neuen Regeln für den Strom- und Gasanbieterwechsel ist dieses künftig nicht mehr möglich, der Wechselprozess muss fristgerecht durchgeführt werden.
Allerdings dürfen die grossen Stromanbieter noch weiter bis zum 1. April 2012 den Wechsel vorsätzlich verzögern. Erst ab diesem Datum gelten die neuen Regelungen. Damit dultet die Bundesnetzagentur weiterhin die Behinderung beim Kunden, den Stromanbieter schnell und problemlos innerhalb der EU zu wechseln. Daher lautet unsere Kritik an die Bundesnetzagentur, weiterhin den Stromanbietermarkt zu behindern und die Vorgaben von der EU-Komission nur mangelhaft in nationale Regelungen umzusetzen. Auch sind keine Bussgelder bei Missachtung von seiten der Bundesnetzagentur vorgesehen. Das Bundeskartellamt sieht im Vergleich dazu Bussgelder in der Höhe von bis zu 500 Millionen Euro beim Missbrauch der Marktbeherrschenden Stellung vor.
Am besten sparen wie immer unsere Leser durch unseren unabhängigen Gas- und Stromtarife-Vergleich. Besonders zum aktuellen Herbst haben die Strom- und Gasanbieter mal wieder schamlos die Tarife angehoben. Bei einer Tariferhöhung hat der Kunde ein Sonderkündigungsrecht.
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