Bundeskartellamt mit Missbrauchsverfahren gegen Anbieter von Heizstrom

  • 25.09.09 Das Bundeskartellamt hat nun mehrere Missbrauchsverfahren gegen Anbieter von Heizstrom eingeleitet. Die Behörde untersucht dabei die Preisgestaltung bei der Belieferung von Verbrauchern mit Strom zum Betrieb von Nachtspeicherheizungen und elektrischen Wärmepumpen.

    Die Ermittlungen betreffen ausschließlich den vom Bundeskartellamt als eigenständig angesehenen Markt für Heizstrom. Leider ist der Wettbewerb in diesem Stromlieferbereich auch mehr als mangelhaft für den Verbraucher. In diesem Markt gibt es so gut wie keine alternativen Anbieter und damit auch keine Wechsel- und Ausweichmöglichkeiten für die Kunden.

    Die Verfahren werden auf Basis des sog. "Vergleichsmarktkonzepts" geführt. Dabei werden die Preise bzw. Erlöse der verschiedenen Heizstromversorger verglichen. Das Bundeskartellamt prüft nicht die Preiserhöhungen einzelner Versorger, sondern deren Preisniveau im Vergleich zu anderen günstigen Vergleichsunternehmen.

    Auf dem Markt für Heizstrom liegt der jährliche Verbrauch durch private Endverbraucher bei etwa 20 Mrd. kWh. Es werden ca. 4 Prozent aller Wohnungen in Deutschland mit Strom beheizt, in absoluten Zahlen entspricht das ca. 2 Millionen Wohneinheiten. Die nun vom Bundeskartellamt zu untersuchenden Unternehmen beliefern ca. 1,2 Millionen Kunden. Dabei wurden auch preisgünstige Anbieter, die als Vergleichsunternehmen herangezogen werden können, von der Behörde angeschrieben. Die betroffenen Unternehmen befinden sich überwiegend im Süden und Westen Deutschlands, da hier Nachtspeicherheizungen und Wärmepumpen stärker verbreitet sind. Insgesamt ist das Bundeskartellamt für rund 30 von bundesweit ca. 700 Stromversorgern zuständig.

    Mit ersten Ergebnissen kann aber erst angesichts der Komplexität der Verfahren frühestens im Frühjahr 2010 gerechnet werden.


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