EU: Strom- und Gasmärkte werden weiter liberalisiert

  • 23.04.09 Die Strom- und Gasmärkte in der EU werden weiter liberalisiert, die Verbraucherrechte weiter gestärkt. Das Europäische Parlament hat dem mit der tschechischen Präsidentschaft ausgehandelten Kompromiss über eine weitreichende Gesetzgebung für den Energiemarkt grünes Licht erteilt.

    Die vollständige eigentumsrechtliche Entflechtung zwingt die Energiekonzerne ihre Strom- und Gasübertragungsnetze zu veräußern, sodass separate unabhängige Betreiber den Netzbetrieb übernehmen. Ein Energieversorger kann in diesem Fall nicht die Aktienmehrheit an einem unabhängigen Netzbetreiber halten.

    Als Alternativen zur eigentumsrechtlichen Entflechtung erlauben es die ISO- und ITO-Optionen den Energieversorgern, ihre Netze als ihr Eigentum zu behalten. Um ihre Energiemärkte zu liberalisieren, können Mitgliedsländer zum Beispiel ihre Energiekonzerne verpflichten, ihren Netzbetrieb von einer unabhängigen, separaten Gesellschaft durchführen zu lassen.

    Die Abgeordneten haben eine klare Stärkung der Verbraucherrechte erreicht. Die

    neue Gesetzgebung gibt den Kunden das Recht, ihren Gas- oder Stromanbieter innerhalb von drei Wochen kostenlos zu wechseln; spätestens sechs Wochen nach einem Wechsel des Stromversorgers eine Abschlussrechnung zu erhalten; alle erforderlichen Gas- und Stromverbrauchsdaten zu erhalten; auf einen unabhängigen Mechanismus, beispielsweise ein unabhängiger Beauftragter für Energie oder eine Verbraucherschutzeinrichtung, um Beschwerden effizient zu behandeln und gütliche Einigungen herbeizuführen; auf etwaige Entschädigungs- und Erstattungsregelungen bei Nichteinhaltung der vertraglich vereinbarten Leistungsqualität, einschließlich ungenauer und verspäteter Abrechnung; auf eindeutige Informationen zu den Verbraucherrechten auf der Abrechnung oder auf Unternehmenswebseiten.

    Auf Initiative der Europaparlamentarier beinhaltet die neue Gesetzgebung spezielle Maßnahmen zum Schutz "schutzbedürftiger Kunden". Die EU-Staaten sollten demnach "geeignete Maßnahmen" ergreifen, um Energie-Armut zu bekämpfen. Dazu könnten "nationale energiepolitische Aktionspläne" oder Leistungen im Rahmen der Sozialversicherungssysteme, um die notwendige Stromversorgung für schutzbedürftige Kunden zu gewährleisten oder Zuschüsse für Verbesserungen der Energieeffizienz zu gewähren.


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