BGH: Unwirksame Preisanpassungsklausel in Gasversorgungssondervertrag

  • 15.07.09 Der Bundesgerichtshof hat heute entschieden, dass die in einem Gasversorgungs-Sondervertrag verwendete Preisanpassungsklausel wegen unangemessener Benachteiligung der Kunden unwirksam ist.

    In dem Verfahren streiten die Parteien um die Wirksamkeit von einseitig

    vorgenommenen Gaspreiserhöhungen. Der Kläger bezog von der Beklagten Erdgas zu Sonderpreiskonditionen. Dafür galten nach dem Versorgungsvertrag vorrangig die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Beklagten, in denen die oben genannte Preisanpassungsklausel enthalten ist, und lediglich, soweit die Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichts anderes vorsehen. Die Beklagte erhöhte den Netto-Arbeitpreis zum 1. Oktober 2005 um 0,5 Cent/kWh auf 4,1 Cent/kWh und zum 1. Januar 2006 um weitere 0,5 Cent/kWh auf 4,6 Cent/kWh.

    Mit seiner Klage hat der Kläger die Feststellung begehrt, dass die Preiserhöhungen unwirksam seien. Das Amtsgericht hat der Klage stattgegeben. Auf die Berufung der Beklagten hat das Landgericht die Klage abgewiesen. Die dagegen gerichtete Revision des Klägers hatte Erfolg hatte nun

    beim Bundesgerichtshofs Erfolg.

    Urteil vom 15. Juli 2009 - VIII ZR 225/07


  • Verwandte Nachrichten:


    Anzeige
    © Copyright 1998-2024 by DATA INFORM-Datenmanagementsysteme der Informatik GmbH 
    Damit wir unsere Webseiten für Sie optimieren und personalisieren können würden wir gerne Cookies verwenden. Zudem werden Cookies gebraucht, um Funktionen von Soziale Media Plattformen anbieten zu können, Zugriffe auf unsere Webseiten zu analysieren und Informationen zur Verwendung unserer Webseiten an unsere Partner in den Bereichen der sozialen Medien, Anzeigen und Analysen weiterzugeben. Sind Sie widerruflich mit der Nutzung von Cookies auf unseren Webseiten einverstanden?(mehr dazu)
    Cookie-Entscheidung widerrufen
    Impressum  Datenschutzhinweise